@314159 schrieb: @metalposaunist schrieb: Was sagt die GoBD & Archivierung dazu? Nichts, weil die Belege für Einkünfte aus V+V nicht revisionssicher archiviert werden müssen. Das ändert sich jetzt aber eventuell, wenn der Entwurf für das BMF-Schreiben zur E-Rechnung so kommen sollte. Dort heißt es in Rz. 51: "Der strukturierte Teil einer E-Rechnung ist so aufzubewahren, dass dieser in seiner ursprünglichen Form vorliegt und die Anforderungen an die Unveränderbarkeit erfüllt werden. (...)" Es wird auch auf die GoBD verwiesen. Speziell Rz. 131 und 133. In den GoBD heißt es zum Grundsatz der Unveränderbarkeit: Rz. 58 - Aufzeichnungen dürfen nicht in einer Weise verändert werden, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr feststellbar ist. Auch darf keine Veränderung vorgenommen werden, die es ungewiss lässt, ob sie ursprünglich oder erst später gemacht worden ist. Rz. 59 - Veränderungen und Löschungen müssen protokolliert werden. Rz. 60 - Der Nachweis der Durchführung der vorgesehen Kontrollen ist durch die Verfahrensdokumentation zu erbringen. Ich hoffe ich irre mich und die Erfüllung der "Anforderungen an die Unveränderbarkeit" bedeutet nicht, dass zukünftig für V+V Einkünfte eine Verfahrensdokumentation gepflegt werden muss. Meine Steuern könnte zur Aufbewahrung der Rechnungen auch nicht genutzt werden, da Veränderungen (m. E.) nicht protokolliert werden. Zumindest werden sie nicht sichtbar festgehalten und nach 30 Tagen gelöscht (Datenschutz-Steckbrief DATEV Meine Steuern - DATEV Hilfe-Center). Bei V+V Mandanten bin ich mir noch nicht sicher, wie vorgegangen werden soll...
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