@quantenjoe schrieb: Moin Moin, mich irritiert etwas: Ich verstehe es so, mit dieser Vollmacht könnte ich als Kanzlei einem zahlungsunwilligen Mandanten, dessen Daten auf der Mandantenberaternummer liegen die Beraternummer kündigen. Ob das so sinnvoll wäre ist eine andere Sache, doch wenn es möglich ist, wird es auch passieren. Kriegt in diesem Fall der Mandant eine Benachrichtigung oder der Vollmachtinhaber nur? Sprich: Kann man den Mandanten ins offene Messer laufen lassen? Oder anders herum: Ich möchte meine Arbeitsprozesse optimieren, dafür brauche ich bestimmte kostenpflichtige Funktionen. Ob der Mandant möchte oder nicht, klingt es für mich so: Ich kann die Funktion einfach bestellen, der Mandant muss zahlen. Auch wieder Sinn oder Unsinn ist egal, wenn es möglich ist wird es geschehen. Auf der Hilfe-Seite steht nur, wie man die Vollmacht bereitstellt. Zum Rest? QJ Na ja, @quantenjoe einfach mal lesen..: 2 Vollmacht für vertragliche Erklärungen gegenüber DATEV – Online-Formular Mandanten im mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft stehen in einer direkten Geschäftsbeziehung zu DATEV. Sie können ihren steuerlichen Berater zur Vertretung in allen Angelegenheiten gegenüber DATEV bevollmächtigen. Der Steuerberater kann damit weiterhin, im Namen des Mandanten, Verträge ändern oder Daten verarbeiten. Diese Vollmacht wird bei DATEV vorausgesetzt in Fällen des MigMag, bei denen DATEV und der Mandanten eine direkte Geschäftsbeziehung eingehen. Möchte z.B. der betreuende (DATEV)-Berater Daten im RZ bearbeiten (sichern, löschen, kopieren etc. pp.) bedarf es einer solchen Vollmacht. Oder aber man möchte etwas für den Mandanten klären (Fragen zur Leistungssperre z.B.). Dann benötigt man ebenfalls diese Vollmacht. Oder einfach kurz: "Vertretung des Mandanten (im MigMag-Geschäft) in allen Angelegenheiten gegenüber DATEV"
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