@Uwe_Lutz schrieb: Aber unsere Mandanten sind es gewohnt, über alle Daten, die wir an Dritte weitergeben, informiert zu werden. Und das ist ja auch nicht in Abrede zustellen. Aber bitte nicht falsch verstehen Herr Kollege, ich schätze Ihre Expertise und Ihre Beiträge hier im Forum sehr, aber die Mandanten waren es früher auch gewohnt, die Auswertungen und B/N-Abrechnungen auf Papier gedruckt zugesandt zu bekommen. Ich weiß jetzt nicht, inwieweit Sie digitalisiert sind, aber bei uns gibt es bis auf eine Ausnahme keinen Mandanten mehr mit irgendwelchen Papierauswertungen. Die Umstellung war teilweise recht mühsam, aber mittlerweile sind es die Mandanten digital "gewöhnt". Mit dem "Hochhängen" meinte ich, dass es doch etwas merkwürdig ist, ausgerechnet den Fragebogen-Dialog mit den wenigen Informationen als dokumentationswürdig zu behandeln, wo doch im Rahmen der euBP schon seit Jahren neben den obligatorischen Lohnauswertungen umfangreiche Fibu-Daten an die DRV übermittelt werden, deren Umfang ja auch nirgendwo ausdruckbar protokolliert wird. Wenn eine Ausgabe der Daten nicht möglich ist, werde ich mir überlegen, der DRV-Prüferin, die sich für dieses Jahr schon angekündigt hat, zu sagen, dass wir das Formular vermutlich nicht elektronisch einreichen können, da ein Ausdruck der Daten für die Mandanten nicht möglich ist. Die elektronische Einreichung der Fragebogen-Daten ist nicht verpflichtend (Besprechung mit "unserer" Prüferin). Und ich halte es für eine Selbstverständlichkeit, dass dies von der DATEV auch angeboten wird. Wie Sie evtl. wissen, bin ich mit Sicherheit niemand, der der DATEV kritiklos gegenüber steht, ganz im Gegenteil. Aber hier, im Anbetracht der wenigen Informationen aus dem Fragebogen-Dialog, eine zusätzliche Ausgabemöglichkeit programmiert haben zu wollen, wobei es diese bei den anderen, viel umfangreicheren Daten nicht gibt und offenkundig auch nicht verlangt wird, halte ich dann doch etwas zu viel des Guten. (Disclaimer: Ich rechne jetzt mittlerweile auch schon knapp 27 Jahre Löhne ab, bin also kein Berufseinsteiger, dem Ihre Beweggründe möglicherweise vollkommen fremd erscheinen.)
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