Stimmt, dass BVG hat den Gesetzgeber in die Pflicht genommen. Aber, nur mal so "herumgebrained": Wie wäre es mit der Variante, wenn die Krankenkassen • aufgrund der 3Xer/50er-Meldungen automatisiert die PV-abgleichen würden (kurz bei den Kollegen vom DRV-Prüfdienst vorbeischauen und sich die Software "klauen", die machen das das ganze Jahr über, sogar rückwirkend), • anhand der Daten den entsprechenden Abschlag von 0,26 - 0,27 % ausrechnen (da hier die Auswirkung auf den LSt-Abzug ausbleiben würde, wird der Abschlag etwas höher angesetzt) und • im ersten Jahr die Versicherten darüber informieren würden, dass Sie einen Erstattungsanspruch haben und diesen unter Angabe der IBAN anfordern können? Für die Folgejahre erfolgt dann eine automatische Erstattung im kommenden Februar. Das hätte in 2023 die Charmanz gehabt, dass der damalige Bundesfinanzheini Lindner auf einen Schlag eine ganze Menge mehr Bankdaten für die Auszahlung des Klimageldes gehabt hätte und die Lohnabrechnung nicht weiter mit einem unausgegorenen DÜ-Verfahren überfrachtet wird. Komme mir bloß keiner mit den Kosten für die KK, die haben sie für die Umsetzung von DaBPV auch gehabt. Nun gut, fürs Klimageld war ja eh kein Geld mehr vorhanden und der Chrischan wollte da ohnehin nicht ran, weil Klima und Grüne und überhaupt. Man hätte natürlich die automatische Erstattung auch weglassen können und nur auf Antrag reagieren können. Wie viele Betroffene hätten das dann wohl gemacht? Mit der Lösung hätte sich eigentlich auch der ach so liberale BFM anfreunden können, denn der Auflage durch das BVG wäre Genüge getan und wer nicht mitmacht hat selber Schuld. Die Pflegekassen hätte es jedenfalls erfreut. Man hätte auch einfach den Wert eines Rentenpunktes für die Zeiten erhöhen können, das wäre dann eine Veranstaltung nur zwischen KK und RV gewesen. Ging damals bei der Mütterrente 1.0 ja auch und wird bei der Version 2 wohl ähnlich ablaufen. Alternative Möglichkeiten zu dem jetzigen Verfahren hätte es gegeben, allein, man wollte nicht und letztendlich konnte man es nicht. Ist ja auch einfacher, wie damals die Energiepreispauschale bei den Betrieben "abzuladen". Da haben die Kosten auch keinen gejuckt (Gießkanne, Rentner erst nicht und dann zweimal und solche Blüten).
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