@m_brunzendorf schrieb: @t_r_ schrieb: Im Weiteren kann es auch so sein, dass wir Daten aus der Lohnbuchhaltung - z. Bap. über Daly Personalwirtschaft - bereitstellen können müssen. Hier wären gewisse Standardauswertungen schon hilfreich. Was aber nicht geht, wenn die Kanzlei Daly Personalwirtschaft nicht hat. Deshalb hatte ich ja auch "z.Bsp." geschrieben. @WolkenloserHimmel Das Thema ist hyperkomplex. Ich halte hierzu 4-stündige Webinare in Serie, in denen ich nur die grundsätzlichen Erfordernisse anspreche und Hinweise für die praktische Umsetzung gebe. Das kann ich mir, als jemand, der sich mit der Thematik bisher nur ganz am Rande beschäftigt hat, weil es nicht meine "Baustelle" ist - wie ich bereits zu Beginn meines vorherigen Beitrags sagte -, durchaus vorstellen. @WolkenloserHimmel Eigentlich müsste in einem Steuerberatungsbüro direkt dann, wenn der Kunde das Wort "Entgtransparenz" in den Mund nimmt, schon eine "rote Lampe" aufleuchten. Die "rote Lampe" leuchtet bei uns im Lohn auch, wenn das Wort "Geschäftsführer" fällt, was aber nicht heißt, dass es nach dem Motto der drei Affen 🙈 🙉 🙊 geht, sondern weiterhin an das Thema mit Sinn und Verstand ran gegangen wird. Damit man aber mit Sinn und Verstand an ein Thema gehen kann, sollte man es bis zu einem gewissen Grad verstehen. Und glauben Sie - dafür ist Geschäftsführer vielleicht nicht gerade der passende Begriff - es kommen Mandanten mit Sätzen und Worten, wo man erst mal verstehen muss, dass er von einem bestimmten Thema redet. @WolkenloserHimmel Gucken wir uns einmal das Thema "Firmenwagen" an. Hier haben wir drei unterschiedliche Faktorsätze für die Bemessung des geldwerten Vorteils. Somit würde dies in der Umsetzung im Bereich EntgTransp implizieren, dass der Vorteil beim Fahren eines Verbrenners zwei- bzw. viermal so groß ist wie der Vorteil bei Nutzung eines Elektroautos. Letztentlich bringen mich als Fahrer aber alles Autos nur von A nach B. Der materielle effektive Vorteil ist somit identisch, der Umweltschaden beim Verbrenner sogar noch höher. Es gibt aber auch die Möglichkeit, solche Sachverhalte zu kennzeichnen, wenn man es weiß. Es ist selbst bei der Personalkostenplanung von Relevanz, da auch nicht jeder PKW die gleichen Kosten verursacht. Es wäre an dieser Stelle auch nicht immer sachgemäß, diese Kosten z. Bsp. mit der 1%-Regelung in die Personalkosten aufzunehmen. @WolkenloserHimmel Weitere Aspekte sind die Berücksichtigung von unterschiedlichen Vergütungen an unterschiedlichen Standorten. Diese müssen auf ein einheitliches Niveau "gleichgezogen" werden. Hier wäre somit hilfreich, wenn im Lohn bereits Kennzeichnungen vorgenommen werden können, die solche Selektionen später einmal erleichtern. Hier ist es hilfreich, wenn die Lohnbuchhalter - auch im Steuerbüro - dafür sensibilisiert sind. Verständnis führt auch eher dazu, dass auf im ersten Eindruck "nur" Statistikwerte mehr geachtet wird. Gerade bei kleineren und mittleren Unternehmen ist der Steuerberater häufig erster Ansprechpartner, bei manchen auch enger Vertrauter, da geht es nicht nur um die rechtlich korrekte Einordnung, sondern in vielen Fällen nur um eine zusätzliche Hilfe bei korrekter Betreuung durch einen entsprechenden Experten. Aber klar ist, ohne entsprechende Experten funktionieren solche Themen nicht und das wird unseren Mandanten auch klar kommuniziert.
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