Ich meinte das anders. Mal ein einfaches Beispiel: Mandant teilt Neueinstellung mit. Mitarbeiter, geb. 05..02.2008 wird ab 01.05.2025 mit einem Stundenlohn von EUR 11,00 eingestellt. Alle erforderlichen Daten sind sonst da. Also Neuerfassung und Prüfung wegen Mindestlohn, außer der Mandant sagt, Mindestlohn muss nicht geprüft werden?! Im Januar 2026 kommt nun die nächste Mindestlohnanpassung. Prüfung oder nicht? Im Februar 2026 wird das 18. Lebensjahr vollendet. Prüfung oder nicht? Was machen Sie, wenn der Mandant - nicht prüfen - beauftragt, aber keinen Änderungshinweis im Februar gibt? Sorry, das ich so nachfrage. Ich kann das noch nicht so nachvollziehen. Klar ist, dass wir den Aufwand auch berechnen, aber doch eher individuell. Grundsätzlich bin ich aber dabei, dass die Mindestlohnprüfung bei Einstellung beim Mandanten liegt. Die Anpassung des Mindestlohns auf einen neuen Mindestlohn sehe ich allerdings eher bei uns. Das berechnen wir dann aber auch dem Mandanten nach Zeitaufwand.
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