Bei der Sozialversicherung erfolgt die Beitragsberechnung nach Anspruch, d. h. was wurde vereinbart, was steht Dir wann zu. Danach erfolgt die Zuordnung zu dem entsprechenden Zeitraum. Bei der Lohnsteuer geht es, grob gesagt, nach Zufluss. Hier wurde steuerlich nach Zufluss gerechnet. Man hätte in den ersten drei Wochen des Jahres auch noch das Entstehungsprinzip anwenden können. Ich weiß jetzt nicht, welche Einkünfte Du noch hast (in der Abrechnung steht Steuerklasse 6) - daher musst Du sowieso eine Steuererklärung erstellen, und je nach Einkünften hat das jetzt nicht die große Auswirkung ob der "Steuertarif" 2025 oder 2026 angewandt wird. Hast Du hier schon gelesen?: https://help-center.apps.datev.de/documents/1034430
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