@danielvoss schrieb: Uns geht es ja gerade darum, dass ich nicht darauf achten möchte, den Dateinamen rechtlich korrekt zu benennen. Neben der doppelten Arbeit kann es ja nicht sein, dass ich allen Sachbearbeitern erklären muss, wie sie die Datei zu betiteln haben, damit der Export am Ende den rechtlichen Anforderungen entspricht. Dann kann ich mir auch gleich eine Ordnerstruktur auf dem PC anlegen und darauf hoffen, dass es alle richtig machen. Und ich möchte, dass ich die Datei genauso herunterladen kann, wie ich sie hochgeladen habe. Eben weil 1000e Nutzer ein eigenes Namensschema haben können, dass nicht einfach so ignoriert werden darf. Aus meiner Sicht gibt es mit den Feldern "Zuordnung" + "Kategorie" (oder "Bezeichnung") + "Gültig ab" + "Gültig bis" bereits alle Felder, die notwendig sind. Wenn sich der Dateiname aus diesen Feldern im Export zusammen setzen würde sollte es doch passen? Ja, das könnte passen, aber nur, wenn man selbst die Wahl hat, was beim Herunterladen als Dateiname verwendet wird.
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