Moin, zwei Punkte habe ich aber (trotz meiner Einschätzung "hübsch"), die ich noch nicht so wirklich gut gelöst finde: Ich muss (manuell) darauf achten, den Gewinn in der ESt-Erklärung aktuell zu halten. Ich kann zwar den Gewinn aus der Anlage EÜR übernehmen. Wenn ich dort aber noch Änderungen erfasse, werde ich nicht darauf hingewiesen, wenn es eine Abweichung gibt. So ist es mir leider schon passiert, dass ich eine Anlage EÜR und eine ESt-Erklärung mit unterschiedlichen Gewinnen an das FA übermittelt habe. Das Finanzamt hat zwar den richtigen Gewinn (aus der Anlage EÜR) übernommen. Aber wirklich gut ist hier der Ablauf noch nicht. Und dann werden nicht alle Zeilen, die in der Anlage EÜR enthalten sind, auch in EÜR Steuern angeboten. In der Anlage EÜR für gibt es eine Zeile für die Betriebsausgabenpauschale für bestimmte Berufsgruppen (in 2024 die Zeile 24). Dieses Feld gibt es in EÜR Steuern nicht. Okay, ich kann dies nicht aus Kanzlei-Rechnungswesen einsteuern. Aber ich würde dies gerne manuell erfassen können, damit die Anlagen EÜR (auch die manuell erfassten mit den drei Belegen pro Jahr) gerne alle im gleichen Programm enthalten sind. Und spätestens wenn dies ab VZ 2026 gar nicht mehr anders geht, sollte dies auf jeden Fall umgesetzt werden. Viele Grüße Uwe Lutz
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