@Payroll schrieb: Somit entfällt vermutlich der schriftlichen Nachweis über die im Vorjahr tatsächlich vom Arbeitnehmer gezahlten Beiträge, oder? Ja, das würde ich so sehen. Und da alle Änderungen am Beitrag von den Krankenkassen elektronisch übermittelt werden, können uns ja keine Daten entgehen, oder? Denn bisher waren doch Differenzen hauptsächlich dann, wenn der Arbeitnehmer nicht alle Änderungen mitgeteilt hat, da wir nur im Januar nach den aktuellen Werten gefragt haben und uns die anderen Änderungen nicht bekannt waren.
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