Ich versuche mich mal an einer Antwort. Ich hatte diesen Fall noch nicht. @DVA1878 schrieb: 1. würde LODAS mit der in der Dezember-Abrechnung (als Testmandat) ermittelten voraussichtlichen Beitragsschuld für Januar weiterrechnen? Dann müsste ich diese ja für Januar korrigieren, sodass sie dem entspricht, was über das SV-Meldeportal gemeldet und auch bezahlt wurde - richtig? Ja, da würde ich von ausgehen. Ich hätte anders herum den Beitragsnachweis im SV-Meldeportal an den LODAS Beitragsnachweis angepasst, denn Du kannst nur den Januar anpassen, die Differenzen aus Dezember kannst Du nicht manuell ändern. 2. der Mandant hat außerdem mir noch seine übrigen Differenzen aus der Schätzung und der Abrechnung für Dezember mitgeteilt - diese ist doch sicherlich nur noch durch eine Korrektur über das SV-Meldeportal zu berücksichtigen? Und warum passen die Differenzen Deiner Abrechnung mit LODAS nicht zu den Differenzen des Mandanten, wenn ihr seit November dieselben Abrechnungen erstellt? Die von LODAS im Beitragsnachweis Januar enthaltenen Differenzen kannst Du auf der Auswertung 36 im Januar unter Restbetrag ersehen. Und ja Differenzen zwischen diesem Restbetrag und der Nachzahlung lt. Mandant für Dez. musst Du im SV-Meldeportal korrigieren. 3. Dokument 1071554 Hinweis Testmandant und Teilnahme am Schätzverfahren Wenn Sie einen Testmandanten z. B. in 12/JJJJ abrechnen und ab 01/JJJJ das Kontrollkästchen Testmandant deaktivieren: Eine DÜ der Beitragsnachweise zum Schätzverfahren für 01/JJJJ findet nicht statt. Grund dafür ist, dass diese Beitragsnachweise mit der Lohnabrechnung 12/JJJJ (Testmandant) erstellt wurden. > ich verstehe das inhaltlich leider nicht wirklich - bedeutet das, dass keine voraussichtliche Beitragsschuld für Januar zugrunde gelegt wird oder dass mit der Beitragsschuld, Januar die mit Dezember ermittelt wurde weitergerechnet wird Also ich verstehe das Datev Dok. 1071554 so, dass bis zur ersten Abrechnung ohne Haken bei Testmandant nur keine Datenübermittlung erfolgt, aber die Verrechnung des Januar mit den Werten aus der angezeigten Schätzung erfolgt. 4. trage ich die Korrektur der vorraussichtlichen Beitragsschuld für Januar im Bearbeitungsmonat Dezember ein? Nein eine Korrektur im Dezember würde nach der Dezmber-Abrechnung nicht berücksichtigt werden. Korrekturen für die Schätzung des Januar können nur im Januar erfasst werden. Also im SV-Meldeportal müsstest Du meiner Meinung nach pro Krankenkasse aus der Auswertung 36 die vorraussichtliche Beitragsschuld (2) Januar + die Differenzen, die Dir vom Mandanten für Dezember mitgeteilt wurden, melden, sonst hast Du nach der Januar-Abrechnung wieder eine Korrektur vorzunehmen.
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