Hallo, da eine Lohnsteuerbescheinigung bis zum 28.02. für das Vorjahr an das Finanzamt übermittelt werden soll, ist es bei LODAS nur möglich im Januar und Februar eine Korrektur der Lohnsteuer über die Abrechnung zu erzeugen, dafür sind aber Eingaben zur Anwendung des Entstehungsprinzipes für die Steuer beim Mitarbeiter nötig. Da die Korrektur der Abrechnung aber erst mit März 2026 erfolgte, hat sich an der Lohnsteuer für 2025 nichts mehr verändert und da sich auch das Lohnsteuerbrutto nicht verändert hat, ist auch keine Korrektur der Lohnsteuer in das Jahr 2026 übertragen worden. Die Mitarbeiterin kann mit einer Einkommensteuererklärung, in der ja auch die Krankenversicherungsbeiträge anzugeben sind, eine Berechnung veranlassen, ob Sie etwas von der gezahlten Lohnsteuer zurückerhält.
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