Hallo, die Anwendung der Fünftelregelung im Lohnsteuerabzugsverfahren ist abgeschafft worden und wird erst in der Einkommensteuerveranlagung berücksichtig. Aber da auf der Lohnsteuerbescheinigung Entschädigungen und Entgelt für mehrjährige Kalenderjahre, für die theoretisch die Fünftelregelung anwendbar wäre, im Feld 9 und 10 weiterhin angegeben werden müssen, sollte die richtige Lohnart verwendet werden. Ob das bei jeder Kaptialauszahlung der Fall ist, kann ich nicht beurteilen, da auch hier etwas an der Versteuerung verändert wurde. Im Datev Dok 5303396 - Versorgungsbezüge, DÜ-Zahlstellen-Meldeverfahren (KVdR) - Beispiele für LODAS - DATEV Wissensplattform Dokument unter Punkt 3 für die Stamm-Lohnart 264 Kapitalauszahlung mjhr verwendet. Dies vielleicht nochmal prüfen.
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