Liebe Frau @Sabrina_Simmerlein , viele Dank für die Erläuterung zur Meldung des Freibetrags für die Aktivrente. @Sabrina_Simmerlein schrieb: Die kürzere Bezeichnung auf den Auswertungen 23 und 24 ist erforderlich, da „SteuerfreibetragAktivrente“ für die gedruckte Lohnsteuerbescheinigung zu lang ist. Diese Aussage finde ich irritierend. Bei dem Ausdruck "ST-Freibetrag Aktivrente" sind am Ende noch zwei Zeichen "Luft". Bei Nutzung des Textes "SteuerfreibetragAktivrente" fällt der Bindestrich und das Leerzeichen zwischen den beiden Begriffen weg, so dass insgesamt vier weitere Zeichen zur Verfügung stehen. Damit würde m.E. der zusätzliche Text "euer" genau reinpassen. Das BMF wird vermutlich den Text genau so vorgegeben haben, weil es eben so auf die LSt-Bescheinigung passt. @Sabrina_Simmerlein schrieb: Damit unterscheiden sich Datensatz und Auswertungen in der Bezeichnung. Und das ist eigentlich nicht so schön, da dem Arbeitnehmer eigentlich ein Protokoll der gemeldeten Daten zur Verfügung gestellt werden muss, und nicht "so ähnlich wurde dies gemeldet". Vielleicht können Sie das ja noch mal weitergeben, damit zumindest bei den Jahres-LStB Ende 2026 dies berücksichtigt werden kann. Viele Grüße Uwe Lutz
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