Hallo Lena, @lena_k schrieb: ...Ich fand die Angabe "ohne Anwendung der Übergangsbereichsformel" etwas verwirrend, weil die Midijob-Regelung ja angewendet wurde. Viele Grüße Lena Ja das ist etwas verwirrend, aber man mus den Satz im ganzen lesen "... ab dem 01.07.2019 das tatsächliche Arbeitsentgelt ... durchgehend innerhalb des Übergangsbereiches ... (aber) ohne Anwendung der Übergangsbereichsformel..." Ich lese daraus, dass ich die 7 nehme, wenn ich für Mitarbeiter, die mit durchgehend Übergangsbereich abgerechnet wurden, das tatsächliche Arbeitsentgelt ohne Reduzierung bescheinigt habe. Eben das Arbeitsentgelt ohne Anwendung der Übergangsbereichsformel bescheinige. Ich hoffe diese Erläuterung ist nicht noch verwirrender.
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