@LoBuFu83 schrieb: Hier ist der Ärger ebenso vorhanden, zumal ich in meinem Fall einen Mitarbeiter habe, der weiterhin aktiv beschäftigt ist. Warum gibt es keine technische Möglichkeit, Arbeitsbescheinigungen für entsprechende Zeiträume selbst anzustoßen, statt nur das eine, winzige "Kästchen" zu klicken und das bitte auch nur bei Austritt, natürlich nicht bei geringfügig Beschäftigten, und sowieso niemals montags oder freitags nach 12 Uhr...? Bei weiter zurückliegenden Austritten oder aber weiterhin aktiven Mitarbeitern bleibt einem nur das SV-Meldeportal, das übrigens gebührenpflichtig ist - eine Frechheit ansich, schließlich fordert einer der Träger dieses Portals (die Arbeitsagentur) von mir Meldungen explizit und ausschließlich elektronisch an, haut mir dann aber eine Bezahlschranke davor - gesetzlicher Zwang, aber natürlich nicht ohne Kohlen. Alles richtig, wollte nur mal wissen, was Fakt ist. SV-Meldeportal, ChatBot-AW: Ein Steuerberater kann das SV-Meldeportal nutzen, indem er seine eigene Betriebsnummer verwendet und auch Meldungen für die Betriebsnummern seiner Mandanten austauscht. Die Kosten für die Nutzung des Portals hängen von der gewählten Variante ab. Die Single-Mandanten-Variante kostet 36,00 Euro netto für drei Jahre, während die Multi-Mandanten-Variante 99,00 Euro netto für denselben Zeitraum kostet. Diese Gebühren sind jeweils zuzüglich der aktuellen Mehrwertsteuer.
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