Grundsätzlich: der Anspruch auf den Zuschuss ergibt sich aus den Sozialgesetzbüchern, hat mit der Steuerbefreiung nichts zu tun. Wenn der Arbeitnehmer seine PKV-Beiträge selbst zahlen muss, kann es natürlich sein, dass er auf der Abrechnung erst mal mehr netto als brutto hat. Wenn man unterstellen würde, dass der Arbeitgeber zahlt, wäre es umgekehrt. Ob der ehemalige Beamte Anspruch hat, müsste daher geprüft werden. Die TK hat da ganz gute Infos zusammengestellt: Fallen für beschäftigte Pensionäre SV-Beiträge an? | Die Techniker - Firmenkunden und hier ein guter Gesamtüberblick über Rentner inkl. Pensionäre von der TK: beratungsblatt-beschaeftigung-von-rentnern-data.pdf Nach kurzem Überfliegen der Infos sieht es danach aus, dass der Arbeitgeber keinen Zuschuss zahlen muss. Bitte prüfen Sie dies aber selbst noch mal.
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