Entgeltfortzahlung bei aufeinanderfolgenden Krankheiten | Personal | Haufe Entgeltfortzahlung bei verschiedenen Krankheiten Was gilt für die Entgeltfortzahlung, wenn Arbeitnehmende nach einer ersten Krankschreibung direkt oder innerhalb kurzer Zeit eine weitere Krankschreibung aufgrund einer neuen Krankheit einreichen? Treffen unterschiedliche Krankheiten aufeinander, kann es sein, dass der Arbeitgeber das Gehalt auch länger als sechs Wochen weiterzahlen muss. Wenn zwischen der ersten und der zweiten Erkrankung eine - wenn auch nur kurze - Zeit der Arbeitsfähigkeit besteht, entsteht aufgrund der neuen Erkrankung für den Arbeitgeber ein neuer sechswöchiger Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Hier kommt es also darauf an, ob die zweite Krankheit dazu kommt, während die erste noch nicht beendet ist. Dann darf der Arbeitgeber die Zeiten zusammenrechnen und die Gehaltszahlung nach 42 Tagen beenden. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) zieht in diesem Fall seine Grundsätze zur Einheit des Verhinderungsfalls heran. Der Arbeitgeber ist danach bei einer erneuten Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer weiteren Krankheit nur zu einer neuen Entgeltfortzahlung verpflichtet, wenn die erste Arbeitsunfähigkeit bereits beendet war, bevor die zweite Arbeitsunfähigkeit eintrat. Dies zu beweisen, ist Sache des Arbeitnehmers. Das hat das Bundesarbeitsgericht 2019 entschieden (BAG, Urteil vom 11. Dezember 2019, Az: 5 AZR 505/18; Vorinstanz: LAG Niedersachsen, Urteil vom 26.09.2018, Az: 7 Sa 336/18). Das habe ich letztens erst recherchiert dazu 🙂
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