@HJE schrieb: Kann man so oder so sehen. Würde ich so nicht sagen. 😄 Der Arbeitgeber gibt was, was drei Jahre gültig ist. Der Arbeitnehmer verläßt sich darauf, spart womöglich für einen Einkauf mit Gutscheinen aus drei Jahren. Wenn Du von Freunden einen Gutschein zum Geburtstag geschenkt bekommst, der Anbieter Pleite geht, dann gehst Du zu Deinen Freunden und forderst einen neuen Gutschein? Ich weiß das es solche Menschen gibt, aber die sollten deutlich in der Minderzahl sein. Man munkelt auch, dass deren Freunde dann nur denk Kopf schütteln und gehen. Andererseits kann man auch sagen, daß der Arbeitgeber mit Übergabe des Gutscheins aus der Nummer raus ist. Wohl eher die herrschende Meinung und auch die vom Gesetzgeber sicher anerkannte. Wie schon geschrieben wurde ist der Gutschein ein Zahlungsmittel. Mit Hingabe und Annahme ist das Thema erledigt. Eine gesetzliche Regelung habe ich dazu nicht gefunden. Vielleicht gibt es dazu ja bereits ein Gerichtsurteil? Naja, es gibt zumindest einen tollen Haufe-Artikel: https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/insolvenz-eines-gutscheinanbieters_76_182118.html Resümée ist, wenn es Lohnbestandteil war, dann könnte er haftbar sein.
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