Hallo zusammen. Ich hänge mich mal hier mit einer Frage rein, vielleicht weiß es ja jemand ad hoc - ich verliere mich gerade wieder sv-rechtlichen Dschungel und finde alleine nicht mehr raus... AN über 55 Jahre alt, private KV/PV, bisher immer über JAE. Ab August 2025 ist angedacht, dass sich die Arbeitszeit reduziert und damit das monatliche Entgelt auf 5.100,- p.M. beträgt. Aufgrund der Vollendung des 55. Lebensjahres bleibt der AN in der PKV, das ist alles unstreitig und vom AN auch nicht anders gewollt. Die JAE wird zukünftig NICHT mehr überschritten. Der Beitrag in der KV beträgt rund 1.000,- Euro. Meine Frage zielt auf die steuer- und sv-freie Höhe des AG-Zuschusses zur KV/PV. Diese ist ja bisher auf die BBG gedeckelt, z.Zt 471,32 Euro p.M. in der KV (5.512,50 Euro x 8,55% = 471,32 Euro). Darf dieser Höchstbetrag in meinem o.g. Fall auch weiterhin steuer- UND sv-frei gezahlt werden? Oder muss sich der Höchstzuschuss nach dem tatsächlichen Entgelt bemessen (5.100,- Euro x 8,55% = 436,05 Euro) und ggf. übersteigende Beträge dann steuer- und sv-pflichtig abgerechnet werden? Es wäre toll, wenn mir jemand helfen könnte, den Knoten in meinem Hirn zu lösen 🙂
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