Hallo Wirth1, ich versuche mich mal an einer Erläuterung. Sie vergleichen hier zwei Konten, die gar nichts miteinander zu tun haben, sich also auch nicht saldieren lassen: Konto 4170 ist ein Aufwandskonto und resultiert aus dem Bruttobetrag, den ein Arbeitgeber als VWL-Arbeitgeberanteil seinem Arbeitnehmer (freiwillig / oder aus irgendeiner Verpflichtung heraus) zukommen lässt; dieser kann (maximal) gleich hoch wie der abzuführende VWL-Beitrag sein. Konto 1750 ist ein Verbindlichkeitskonto und resultiert aus dem Einbehalt (Netto-Abzug) der VWL durch den Arbeitgeber, welche der Arbeitgeber dem Vertrag dem Vertrag des Arbeitnehmers zufliessen lässt. Aufwand und Verbindlichkeit können den gleichen Betrag ergeben, werden aber nicht miteinander saldiert. Ich hoffe, ich konnte etwas Licht ins Dunkel bringen...?
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