Mit Abkündigung der DATEV Lohn-Archiv-DVD stellt sich mir folgende Frage:
Wann müssen wir über die Digitale Betriefsprüfung (euBP) bei einem Beraterwechsel
Daten senden?
Ich würde ja mal sagen, nur wenn:
- der neue Steuerberater mit einer anderen Software arbeitet und es keinen Datenübertrag gibt
(würde mal sagen gilt für Lohn und auch für für Fibu)
- wenn wir mit Lohn und Gehalt und der neue Berater mit LODAS arbeitet und keine Lohn und
Gehalt Lizenz hat
oder
sollte generell eine Sendung für Lohn und auch für Fibu über die Digitale Betriebsprüfung bei einem Beraterwechsel erfolgen und danach erst der Datenübertrag mit "Daten löschen ja" erfolgen?
Aus den Hilfedokumenten der DATEV zu diesem Thema konnte ich mich leider nicht schlaulesen.
LG BB
Der Thread wurde vom Bereich "Fragen und Anregungen zur DATEV-Community" in den Bereich "Personalwirtschaft" mit den Kategorien "Allgemein" und "Lohn und Gehalt" verschoben.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
"Deutsche Rentenversicherung Bund, Berlin. 17. Mai 2024
Grundsätze für die Übermittlung der Daten für die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung
in der vom 01.01.2025 an geltenden Fassung1....
"2.4.3 Datenübermittlung bei Systemwechsel oder Wechsel des Dienstleisters
Arbeitgeber haben beim Wechsel des Dienstleisters oder beim Wechsel der von ihnen verwendeten systemgeprüften Programme für die Unterlagen, die der nächsten Prüfung unterliegen, die Daten im euBP-Verfahren zu übermitteln (§ 28p Abs. 6b SGB IV). Die rechtzeitige und vollständige Übermittlung der Daten ist durch den Arbeitgeber, ggf. in Abstimmung mit dem Dienstleister bzw. dem Systemanbieter, sicherzustellen......
.....Ist bei einem Wechsel des Dienstleisters sichergestellt, dass der neue Dienstleister die Daten des vorherigen Dienstleisters vollständig übernimmt, weil beide bspw. die identische Software verwenden, kann von einer Datenübermittlung aufgrund des Dienstleisterwechsels abgesehen werden...."
@Neu_hier schrieb:kann von einer Datenübermittlung aufgrund des Dienstleisterwechsels abgesehen werden...."
Heißt für mich im Umkehrschluss aber auch, dass es absolut kein Beinbruch ist, wenn ich die Daten trotzdem bei jedem abgegebenen Mandanten (zeitnah) übermittle. Dann kann ich für mich einen Haken dran machen und bin fertig.
Wir haben Anfang des Jahres einen Mandanten abgegeben, die waren gerade mit 2021-2024 in die SV-Prüfung gestartet (die habe ich dann noch bis zum Ende begleitet), sind aber ab 02/25 mit dem Lohn schon beim neuen Steuerberater. Da habe ich dann eben 01/25 schonmal im Voraus für die nächste Prüfung weggeschickt, damit es erledigt ist. Im Nachhinein stellte sich auch raus, dass der neue Berater mit LuG (wir mit LODAS) arbeitet, das wäre also ohnehin notwendig geworden. So brauche ich mich in vier Jahren nicht mehr damit beschäftigen.
Für mich stellt sich eine grundsätzliche Frage: Ist der StB tatsächlich verpflichtet (und überhaupt berechtigt?), diese Daten ohne Aufforderung und Ankündigung einer konkreten BP der DRV zur Verfügung zu stellen?
Da tue ich mich aus Datenschutzgründen sehr schwer mit, und würde - Stand meines momentanen Wissens - eher abwarten, dass mich das ehem. Mandat dazu auffordert.
Zumal ich das dann auch in Rechnung stellen könnte... 😉
Hier wird ein vollkommen falscher Gedanke verfolgt!
Der Steuerberater ist zu gar nichts an dieser Stelle verpflichtet. Der ARBEITGEBER ist verpflichtet und kann den StB mit der Übermittlung beauftragen oder auch nicht.
Wer als Steuerberater ohne Auftrag Daten irgendwo hinsendet, hat natürlich rechtliche Probleme.....
Vielen lieben Dank für die Antworten. Ich denke es wird darauf hinauslaufen, dass man sich als
abgebender Berater vom Mandanten eine Einwilligung unterschreiben sollte, dass man die
Daten (bei Systemwechsel) senden darf. Wenn wir ein Mandat abgeben, möchten wir eigentlich,
dass alles ordnungsgemäß abgewickelt ist und dazu gehört halt auch mal die Übergabe von
prüfungsrelevanten Daten.
LG BB
Wir haben schon Daten im Vorwege übermittelt weil der Prüfer die Prüfung fürs nächste Jahr mit angekündigt hatte .
Wir bekamen dann die Info dass der Mandat weggeht .
Die Deutsche Rentenversicherung hat die Daten ohne Rücksprache mit uns gelöscht . Aussage: Prüfung war noch nicht explizit angekündigt (Termin)
@Lohnnutzer schrieb:Die Deutsche Rentenversicherung hat die Daten ohne Rücksprache mit uns gelöscht . Aussage: Prüfung war noch nicht explizit angekündigt (Termin)
Da kommt es auch darauf an, welchen Grund der Übermittlung ihr gewählt habt. Es gibt natürlich "Vorhandener Prüftermin", aber auch "Wechsel des Abrechnungsprogramms" und "Wechsel des Dienstleisters". Siehe DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1037772
In den letzten beiden Fällen werden die Daten wohl erstmal nur "geparkt", bis der Prüftermin feststeht und die Prüferin sie abruft.
Ich muss zu meiner Schande gestehen, dass das vollkommen an mir vorbei gelaufen ist...!
Hat vielleicht jemand noch auf die Schnelle eine Antwort darauf, ob ich auch Fälle von vor dem 01.01.2025 übermitteln muss?
Viele Grüße und einen schönen Tag für alle!