Als erstes würde ich den Mandaten prüfen lassen ob es sich um „Arbeit auf Abruf“ handelt . Dann wird es bekannter Weise etwas komplizierter Wir rechnen einen Mandaten ab der 20-25 Minijobber beschäftigt. Es handelt sich um ein großes Café. Die monatlichen Stunden sind sehr schwankend . Es wird auch mal garnicht gearbeitet . Mal werde. 10 Stunden gearbeitet mal 2 mal 30 im Monat . Der Mandant hat die Angelegenheiten über einen Anwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen . Auch die Arbeitsverträge. Diese liegen mir nicht vor und prüfe ich nicht . Ich erhalte Erfassungsbögen mit den Stammdaten. Fazit des Anwaltes: sofern es Schichtpläne in irgendeiner Form gibt handelt es sich um keinen Fall um Arbeit auf Abruf . Das wäre beim Mandaten der Fall . Die Mitarbeiter sind eingeteilt . Sicher kann auch getauscht werden und es wird mal gewerchselt aber das wäre nicht schädlich. Arbeit auf Abruf hiesse lt Aussage des Anwaltes zB wenn morgens der Anruf kommt : „heute um 10 benötige ich sie hier“ und der Arbeitnehmer zur Arbeit erscheinen muss . Wir rechnen lt Stundenliste ab. Wenn nicht gearbeitet wird unbezahlte Fehlzeit Arbeitsrechtliche Prüfung und liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers
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