@sokrates schrieb: Oha! Das mit Aldi/Wunschgutschein ist krass. Hat die DRV das gut begründet? Es ist echt verrückt auf was man nicht alles achten muss.. . "Aldi Gutscheine erfüllen leider nicht mehr die Kriterien des steuerfreien Sachbezugs aufgrund der Möglichkeit zur Bargeldauszahlung. Diese Auszahlung des Guthabens verstößt gegen die verschärften Vorschriften, die mit dem BMF-Schreiben am 15. März 2022 veröffentlicht wurden. Darin wird klargestellt, dass Sachbezüge in Form von Gutscheinen und Geldkarten nicht in Bargeld umwandelbar sein dürfen. Sowohl Aldi Süd Gutscheine als auch Aldi Nord Gutscheine werden von der Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) ausgegeben. Die ausstellende Bank bietet die Option an, das gesamte (Rest-) Guthaben des Gutscheins in Bargeld umwandeln zu können. Die einzige Einschränkung hierfür ist eine erhobene Bearbeitungsgebühr von 2,50 Euro (Quelle: Aldi Gutschein AGB). Diese Auszahl des Guthabens steht im Widerspruch zu den steuerrechtlichen Anforderungen an Sachbezüge, die eine solche Umwandlung in Bargeld explizit ausschließen (Quelle: BMF-Schreiben IV C5 - S 2334/19/10007 :007)."
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