Hallo, da das regelmäßige Entgelt über der Grenze liegt, würde ich den Hinweis ignorieren. "Ein Beschäftigungsverhältnis im Übergangsbereich liegt demnach ab 1. Januar 2026 vor, wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt zwischen 603,01 Euro und 2.000,00 Euro liegt." https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Arbeitgeber-und-Steuerberater/Gleitzone-Uebergangsbereich/uebergangsbereich_gleitzone Wird ja ohnehin eh nur ein sehr geringer Bruttolohn sein, da sicherlich keine Lohnfortzahlung gezahlt wird.
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