Folgender Sachverhalt (Nachricht vom Mandant):
Ich habe heute ein Schreiben der Minijobzentrale erhalten.
Nach kurzer Rücksprache mit deren Service-Center soll ich Sie darum bitten, Mitarbeiter ... abzumelden.
Mitarbeiter ... bezog ab dem 07.11.22 Elterngeld und ist daraus nie zurückgekehrt (Gekündigt hat Mitarbeiter ... zum 31.10.24).
Die Mitarbeiterin vom Service-Center sagte mir, die Abmeldung sollte zum 07.11.22 erfolgen, da dies der letzte Zeitpunkt war, wo von uns aus Lohn gezahlt wurde.
Da ich alles über den Kalender abgerechnet habe (z.B. EZ), kann ich frühstens ab 2024 Änderungen im Kalender vornehmen bzw löschen.
Kann ich den Mitarbeiter ... noch zum 07.11.2022 abmelden?
Was passiert denn im Lohn wenn das Austrittsdatum erfasst wird und zur Probe abgerechnet wird?
@AnfängerAL schrieb:Folgender Sachverhalt (Nachricht vom Mandant):
Ich habe heute ein Schreiben der Minijobzentrale erhalten.
Nach kurzer Rücksprache mit deren Service-Center soll ich Sie darum bitten, Mitarbeiter ... abzumelden.
Mitarbeiter ... bezog ab dem 07.11.22 Elterngeld und ist daraus nie zurückgekehrt (Gekündigt hat Mitarbeiter ... zum 31.10.24).......................................
Wenn die Elternzeit vereinbart (ggfls. Rücksprache mit dem Arbeitgeber) war, ist eine Kündigung zum 31.10.2024 über LuG zu erstellen.
Dann wird mir ein Fehler (17578 angezeigt).
Da noch Kalenderbuchungen bestehen und diese gelöscht werden müssen, ich kann jedoch keine Kalenderbuchung in den Jahren 2022, 2023 ändern oder löschen.
Mandant möchte jedoch, dass Mitarbeiter... zum 07.11.2022 abgemeldet wird.
@AnfängerAL schrieb:Mandant möchte jedoch, dass Mitarbeiter... zum 07.11.2022 abgemeldet wird.
Wie soll das gehen? Wurde die Elternzeit 2022 nicht genehmigt? Wir dürfen das ja nicht rechtlich beurteilen, aber persönlich würde ich schon mal eine schriftliche Erklärung/Begründung erbitten.