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Versicherungsentschädigung

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letzte Antwort am 08.12.2025 16:29:06 von Interceptor
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Ich habe eine Einbauelement gekauft, dies wurde durch den Sturm (Lagerung im Freien) zerstört. Die Versichung hat die Rechnung komplett (also mit Mwst.) bezahlt. Ich muss die Tür neu kaufen, wie buche ich die Erstattung der Versicherung. Die ursprüngliche Rechnung für den Kauft des Elements ist mit Vorsteuerabzug in *3400 gebucht.

Bitte um Unterstützung.

 

 

Beitrag wurde von "Meine Steuern" nach "Betriebliches Rechnungswesen" verschoben und mit Kategorie "FIBU" versehen von @Ute_Höpfner 

GLH
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Versicherung mitteilen, dass man Vorsteuerabzugsberechtigt ist und den Ertrag auf 2742 buchen. 


Wollen die dann die Vorsteuer zurück einfach das Konto 2742 um die Rückzahlung kürzen.

Umsatzsteuer war für dich nie ein echter Schaden, weil du diese über die Vorsteuer vom Finanzamt zurückholst.

 

Kaufst Du eine neue Tür bekommst du die Vorsteuer erneut, wie beim ersten Kauf zurück. 

 

Interceptor
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 3
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Genau so wie @GLH es beschreibt.

 

mfg

 

P.S.: ich kann es mir nicht verkneifen (nicht böse gemeint): Die Forenrubrik "Meine Steuern" wurde auf eine ganz neue Art interpretiert 😎😁😁😁

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letzte Antwort am 08.12.2025 16:29:06 von Interceptor
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