@vbluhm schrieb: ... Ein netter Finanzbeamter hat mich dann aufgeklärt: Für den Zugriff auf RABE müsse er (offenbar für jeden einzelnen Beleg) einen Antrag stellen. Das wäre umständlich und dauert dazu länger, als eine Beleganforderung. .... Ach, sag bloß ... wenn es für das FA einfacher ist und dort Arbeit erspart, dann werden die ganz nett. Aber wehe Du rufst auf dem FA an (wenn überhaupt jemand erreichbar ist), dann heißt es "Stellen Sie doch einen schriftlichen Antrag". Echt jetzt, das ist mir doch Wurst. Wenn ein Beleg angefordert wird der in RABE hinterlegt ist, dann verweise ich auf RABE und damit ist es für mich erledigt. mfg
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