Mich beschäftigt gerade die Frage, wie ich in "Post, Fristen und Bescheide" jedes Jahr zum Jahreswechsel, mit den "Änderbare Bescheide mit Fristeneintrag" umgehe, bzw. ob das nicht programmseitig anders gehandhabt werden kann. Mit dem Jahreswechsel entfällt wieder bei vielen Bescheiden, die bisher noch unter VdN stehen, der Vorbehalt per Gesetz. Bisher bin ich dann immer zu Beginn des Jahres manuell die Liste durchgegangen und hab einzeln nachgesehen, bei welchen Bescheiden der VdN entfällt und habe diese Bescheide dann mit dem Status "Vorbehalt aufgehoben" versehen, damit diese aus der Liste der änderbaren Bescheide mit Fristeneintrag verschwinden. Geht das nicht auch einfacher oder gänzlich ganz anders? mfg
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