Hauptadministrator ist Hauptadministrator. Ich finde so etwas seitens der Kanzleileitung immer etwas merkwürdig. Entweder vertraue ich dem Mitarbeiter genug, um ihn zum Hauptadministrator zu machen. Dann traue ich ihm auch zu, das Kanzleilohnjournal nicht auf der nächsten Firmenfeier auszuhängen. Oder ich traue mich nicht, ihm Zugriff auf alles zu geben, aber dann sollte ich ihn auch nicht zum Hauptadministrator machen, denn dieser Zugriff ermöglicht ihm schlimmeres, als nur man einen Blick auf die Lohnstruktur zu werfen. Der Blick auf das Risiko ist da ein völlig falscher. @lukasklein schrieb: Hallo @TomBe1 , Es gibt Möglichkeiten der DATEV, die genau das berücksichtigen. Mein ehemaliger Arbeitgeber hatte die Kanzlei-FiBu unter einer eigenen Beraternummer, die mit einem Schutzkennwort versehen war. Hat den Vorteil, dass der Admin nicht reinkommt. Der Nachteil ist, dass nur die DATEV Nutzer dazu freischalten kann. Sollte es dort also Änderungen geben, muss man sich mit einem Formular an die DATEV wenden. Nein, das bringt nichts. Dieses Schutzkennwort wirkt nur im RZ. Die lokalen Bestände kann der Hauptadmin unverändert sehen. @lukasklein schrieb: Hallo @TomBe1 , Beraternummer liegt für die Sie Hauptadministrator werden sollen, wäre ohne eine Übertragung der Kanzlei-FiBu auf eine neue einzurichtende Beraternummer mit Schutzfunktion soweit ich weiß nichts zu machen. Nein, das würde nur für einen Standortadministrator funktionieren. Der Hauptadmin schaltet sich einfach selbst für die neue Beraternummer frei.
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