Nein, das ist nicht der richtige Antrag. Korrekt wäre dieses Formular: Zuordnung einer Person in eine andere DATEV-Mitgliedschaft online - DATEV Hilfe-Center Den Antrag dafür muss Berater 2 stellen, den Sie dann freigeben. Das funktioniert aber ohnehin nicht so, wie Sie sich das vorstellen, denn damit Berater 2 seine Auswertungen Ihrem Mandanten zur Verfügung stellen kann, müsste der Lohn von Berater 2 auf Ihre Beraternummer umgespeichert werden, denn ansonsten arbeitet Berater 2 ja weiter unter seinen Ordnungsbegriffen und auf die hat Ihr Mandant und auch Sie ja keinen Zugriff. Den Berater 2 Ihrer Mitgliedschaft zuzuordnen bringt nichts. Denn er will ja nicht auf Ihre Daten zugreifen, sondern Sie auf seine. Die einzige Lösung wäre, dass Berater 2 Ihrem Mandaten einen mitgliedschaftsübergreifenden Zugriff auf seine Daten gewährt. Das würde aber dazu führen, dass der Mandant sein Unternehmen zweimal in DUO findet - einmal unter Ihrem Ordnungsbegriff für die Fibu und einmal unter dem Ordnungsbegriff von Berater 2 für den Lohn. Ist dann halt eher eine Bastellösung. Ansonsten bliebe nur die Möglichkeit, die Bestände im RZ bei Ihnen zusammenzuführen, aber dann landen ja auch die Kosten für den Lohn bei Ihnen und wenn ich Berater 2 wäre, würde ich meine Arbeitsbestände nicht bei einem anderen Berater liegen haben wollen. Ein wirklich ideale Lösung gibt es für Ihre Problem also nicht.
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