@JettaH schrieb: Der Insolvenzverwalter hat bislang darauf verwiesen, dass der Arbeitgeber die Summe korrekt berechnen muss. Grundsätzlich natürlich richtig, aber die Insolvenzverwalter, mit denen ich bislang zu tun hatte, sind alles Anwälte und sollten somit auch Auskunft über die damit verbundenen rechtlichen Regelungen geben können. Und haben das auch getan, wenn ich Fragen zu den Pfändungen hatte. Im Zweifel einen Brief mit Unterschrift vom Chef schreiben, dass die Tochter eurem Verständnis nach ab dem 1. Mai als unterhaltsberechtigte Person wegfällt und er das bitte bestätigen möge. Wenn er anderer Meinung ist, euch aber nicht korrigiert, ist das dann nämlich sein Problem. 😉
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