@Nadinka25 schrieb: ich habe einen Lohn bei Lodas, wo ich die Arbeitnehmer sobald sie die Ehrenamtspauschale überschreiten als Minijobber anmelde. So einen Fall habe ich auch, aber mit monatlicher "Umwandlung" von (jetzt) 275 Euro. Wenn bei BGS 6100 das RV-Brutto unter 175 Euro bzw. bei BGS 6500 das Gesamtbrutto unter 275 Euro fällt, wird die Umwandlung entsprechend gekürzt. Das wird dann auch nicht mit den Folgemonat verrechnet, den Stress tu ich mir nicht an. ¯\_(ツ)_/¯ Und die Mandantin rechnet dann eben, dass die entsprechenden Mitarbeiterïnnen bis 878 Euro (statt 603 Euro) verdienen dürfen. Das einzige Mal, dass ich damit ein Problem hatte, war eine Minijobberin, die im Dezember angefangen hatte und unter den (damals) 250 Euro Ehrenamtspauschale geblieben war. Da habe ich (nach Beschwerde der Knappschaft, dass keine Jahresmeldung kommt) dann für den Dezember "Krank bei Eintritt ohne Entgeltfortzahlung" geschlüsselt. Das hat dann die Anmeldung auf Januar verschoben, abrechnen konnte ich sie aber trotzdem (weil ja unterm Strich kein steuer- oder SV-pflichtiges Entgelt war).
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