@ehelming schrieb: Der Kollege geht in so einem Fall davon aus, dass zukünftig auch die betrieblichen Steuerberatungskosten von der privaten Bankverbindung eingezogen werden sollen und hinterlegt diese mitsamt des Sepa-Mandates bei dem Unternehmen. "Der Mandant hat es ja unterschrieben". Meiner Meinung hat er das nicht. Da kommt es m.M.n. auf die Ausgestaltung des Lastschriftmandats an. Als Beispiel könnt ihr euch ja mal das Formular des Finanzamts anschauen. Zumindest in NRW muss man da die Steuernummer angeben und ausdrücklich ankreuzen, ob es nur für Privat-, Betriebs- (inkl. Unterteilung in Steuerarten) oder alle Steuern gelten soll. Letzten Endes kommt es, wie @Uwe_Lutz sagt, auf die Absprache mit dem Mandanten an. Grundsätzlich solltet ihr da aber in der Kanzlei ein einheitliches Vorgehen finden, an das sich dann auch alle halten. Egal, ob man es nun richtig findet oder nicht.
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