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Welche Lohnart sollte ich für 100€ Amazongutscheine nutzen ?

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letzte Antwort am 19.12.2025 09:42:29 von t_r_
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Moni_1
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Lohnzettel_007
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Hallo,

ich verwende dafür die Lohnart 843 Netto Sachzuwendung.

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Constanze_GM
Erfahrener
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Hallo,

Zum ersten darf ein amazon-Gutschein nicht als steuerfreier Sachbezug abgerechnet werden, zum anderen ist bei 100 € ohnehin die Sachbezugsgrenze überschritten. Somit ist dieser Gutschein entweder komplett vom Arbeitgeber zu verbeitragen oder der AG übernimmt die Steuer und Sozialversicherung für diesen geldwerten Vorteil.

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t_r_
Allwissender
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Zum ersten darf ein amazon-Gutschein nicht als steuerfreier Sachbezug abgerechnet werden, zum anderen ist bei 100 € ohnehin die Sachbezugsgrenze überschritten.

Letzteres nicht unbedingt, wenn es einen persönlichen Anlass gäbe (60,-- persönliches Ereignis + 40,00 Sachbezug). Dann hätten diese EUR 60,00 nichts auf der Abrechnung zu suchen.

 

Lohnart 843 versteuert nach § 37 b EStG, also nicht steuerfei. Es wäre aber trotzdem nicht richtig, da es sich bei dem Gutschein nicht um einen Sachbezug handelt. Es wäre daher wohl eher Stammlohnart 202 mit einer Nettoabzugsart 

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Moni_1
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Habe ich noch nicht gehört, lieben Dank

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Moni_1
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Danke

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rschoepe
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@t_r_  schrieb:

Letzteres nicht unbedingt, wenn es einen persönlichen Anlass gäbe (60,-- persönliches Ereignis + 40,00 Sachbezug). Dann hätten diese EUR 60,00 nichts auf der Abrechnung zu suchen.

Das funktioniert aber nur, wenn du zwei Gutscheine in entsprechender Höhe (50/50 oder 60/40) hast. Bei einem 100-Euro-Gutschein darfst du nicht aufteilen.

t_r_
Allwissender
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Bei einem100-Euro-Gutschein darfst du nicht aufteilen.

Wer hat schon einen 100 Euro Gutschein. 😁

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Moni_1
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Hilft nicht

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t_r_
Allwissender
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Das es in Ihrem Fall nicht hilft, habe ich ja bereits in Beitrag 4 geschrieben. 😁

 

 

 

rschoepe
Experte
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@t_r_  schrieb:

Wer hat schon einen 100 Euro Gutschein.


Die Kollegin hatte das letztens bei einem Mandanten. Der ist erst den Gutschein holen gegangen und hat dann bei uns gefragt, wie das in den Lohn geht. Ein anderer Mandant hatte zum Glück direkt zwei 50-Euro-Gutscheine vom Gartencenter geholt (mehr machen die, glaube ich, nicht pro Gutschein).

Und dann ist da noch der Mandant, der seiner Mitarbeiterin eine unlimitierte Firmen-Tankkarte für ihren Privatwagen gegeben hat. Aber das ist ein anderes Thema

t_r_
Allwissender
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Kennen tue ich so etwas auch. Bisher wurde so etwas dann halt anders "geheilt". Wenn der Gutschein nicht zu außergewöhnlich ist, kauft man halt noch 2 a´50 Euro und den anderen nutzt der Geschäftsführer/Chef gegen Zahlung. 

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letzte Antwort am 19.12.2025 09:42:29 von t_r_
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