Hallo, das ist ein sehr komplexer Fall, der nicht so einfach mit einer Schritt-für-Schritt-Lösung zu regeln ist. Zum ersten würde ich mal prüfen, welcher Zeitraum bei der letzten SV-Prüfung der Deutschen Rentenversicherung abgeprüft wurde. In diesen abgeschlossenen Zeitraum würde ich auf keinen Fall mehr eingreifen, da ohnehin der Fahrzeugwechsel scheinbar nicht aufgefallen ist. Dann gibt es sogenannte Ausschlussfristen zu beachten, welche besagen, dass eine Korrektur des Lohnes nur 3 Monate rückwirkend durchgeführt werden kann. Man sollte also zuerst mal die Bruttolistenpreise prüfen, ob es überhaupt erwähnenswerte Änderungen gegeben hat, um abzuwiegen, ob eine rückwirkende Änderung notwendig ist. Dann könnte man das Gespräch mit dem Mitarbeiter suchen und klären, ob beispielsweise eine Änderung ab 2025 oder 2026 möglich ist, da auch ihm die Änderung hätte auffallen müssen. Jetzt würde ich das "neue" Fahrzeug testweise ab 10/2026 anlegen und dem Mitarbeiter zuordnen, um zuerst einmal eine Probeabrechnung durchführen zu können. Jetzt kannst Du mal den neuen Auszahlungsbetrag mit dem alten vergleichen und überlegen, für welchen Zeitraum die Rückrechnung realistisch wäre. Das wären für mich erstmal die wichtigsten Punkte zum klären, bevor wir hier zu tief ins Detail gehen. Mach Dich nicht verrückt, es gibt keine Fehler, die nicht behoben werden könnten 👍
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