Guten Morgen,   in Lodas schlüsselst Du ab 29.09.2025 Entgeltfortzahlung mit AU-Bescheinigung ein, solange bis die 42-Tages-Frist erreicht ist. Hierfür musst Du auch prüfen, ob es anrechenbare Vorerkrankungen gab. Sollte es keine geben, so wäre die Entgeltfortzahlung bis zum 09.11.2025 einzuschlüsseln und ab 10.11.2025 Übergangsgeld bei Krankheit oder Kur.  Die Folgemeldung mußt Du abrufen, jedoch kannst Du dich erstmal am Reha-Bescheid orientieren. Nach Beendigung der Kur kommt es darauf an, ob er weiterhin Übergangsgeld erhalten soll oder Krankengeld. Hierzu ist es meistens sinnvoll, kurz mit der Krankenkasse den Sachverhalt prüfen zu lassen.   In Lohn und Gehalt wäre es folgendermassen:   ab 29.09.2025 bis 22.10.2025 Entgeltfortzahlung mit AU ab 23.10.2025 RH für Reha ab Beginn Krankengeld: Übergangsgeld nach Ende der Kur: Übergangsgeld oder Krankengeld   Viel Erfolg
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