Guten Morgen, bei einer Neuanlage einer zusätzlichen Krankenkasse handhabe ich es so, dass ich die Krankenkasse im Abrechnungsmonat anlege und versuche, rechtzeitig vor Schätztermin der Krankenkassen diesen Lohn abzurechnen. Ich lege die Krankenkasse mit SEPA an. Dann öffne ich am Folgetag oder bereits nach erfolgtem Monatsabschluss den Mandanten neu, erteile das SEPA-Mandat elektronisch und übermittle es. Hierbei wirst Du natürlich darauf hingewiesen, dass noch keine Abfrage des Arbeitgeberkontos erfolgt ist und ob Du trotzdem die Daten übermitteln möchtest. Ja, das willst Du. Um auf der sicheren Seite zu sein, könntest Du 1 - 2 Tage später telefonischen Kontakt mit der Krankenkasse aufnehmen und darauf hinweisen, dass das Sepa-Mandat bereits digital übermittelt wurde, damit es dort dem AG-Konto zugeordnet werden kann. Wenn Du diesen Schritt versäumst wäre es möglich, dass die Krankenkasse das SEPA-Mandat nicht zugeordnet hat und die Beiträge nicht abgebucht werden, was dann eine Mahnung mit Säumniszuschlägen zur Folge hätte. Ist aber auch nicht schlimm, da Du ja dann nachweisen kannst, dass Du das SEPA-Mandat bereits am .... übermittelt hast. In der Regel wird dann auf die Säumniszuschläge verzichtet und der fällige Betrag wird abgebucht. Was ist noch wichtig zu beachten? Richtig, wenn du eine neue Krankenkasse anlegst, dann mußt Du ja auch den Erstattungssatz für die U1 wählen. Bei Betriebskrankenkassen mußt Du wirklich aufpassen, ob die im gleichen Verbund sind, da dann der gleiche Umlagesatz bei allen im Abrechnungsverbund vereinigten Krankenkassen der gleiche sein muss. Viel Erfolg Constanze
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