Guten Morgen, das kommt jetzt ganz darauf an, wann die letzte Sozialversicherungsprüfung war. Wurde 2024 bereits geprüft? Wenn ja, dann würde ich das Rad rückwirkend ab 01/2025 anlegen und nachberechnen. Wenn nein, dann würde ich das Rad rückwirkend ab 01/2025 anlegen, jedoch die Beiträge für 2024 in 2025 mit "reinschummeln", um den guten Willen zu zeigen. Vorausgesetzt es handelt sich um einen Mitarbeiter, der die Beitragsbemessungsgrenze noch nicht überschritten hat. Die Krankenkassenbeiträge hätten vermutlich nicht den gleichen Beitragssatz, jedoch ist zu erkennen, dass der Fehler behoben wurde. Ansonsten kannst Du aber auch einfach mal Kontakt mit dem für Dich zuständigen DRV-Prüfer aufnehmen und den Sachverhalt abklären, wie es ihm am liebsten wäre. Jedoch ist es ja so, dass wenn bei der SV-Prüfung was rauskommt, sich meistens die Lohnsteuerprüfung dranhängt. Und das ist ja nicht unbedingt gewünscht. Viel Erfolg.
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