Guten Morgen, ich bin eigentlich kein Freund davon, bei jeder neuen Beschäftigung eine neue Personalnummer zu vergeben. Sollte es jedoch passieren, dass dieser Werkstudent sein Studium abbricht und er dann Arbeitslosengeld beantragt, hast Du halt das Problem, dass keine Arbeitsbescheinigung erstellt werden kann, wenn Du ihn auf der gleichen Personalnummer weiterführst. Die Frage ist nur, wie hoch ist diese Wahrscheinlichkeit. Ich denke, hier gibt es kein richtig oder falsch - das liegt einzig und allein in Deinem Ermessen. Versuche einfach, das Risiko der Erstellung der Arbeitsbescheinigung über das SV-Meldeportal erstellen zu müssen, einzuschätzen. Vermutlich hält sich der Schmerz in Grenzen, da diese Konstellation wahrscheinlich eher seltener auftritt.
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