Hallo, folgende Anmerkung zu : per Datenaustausch erhielt ich für einen Mitarbeiter die neuen Beiträge PKV für 2026. Dass keine Nachkommastellen gemeldet werden, ist ja erst einmal OK. Spätestens, wenn man Firmenzahler abzurechnen hat, kommt man nicht umhin, auch die Nachkommastellen zu hinterlegen, da sonst der Abgleich in Richtung FIBU an die Wand fährt. Ich lasse daher lediglich beim Basisbeitrag die rückgemeldete Summe unverändert stehen, greife aber beim Gesamtbeitrag - auch bei der PV - ein, um diese Differenzen erst gar nicht aufkommen zu lassen. M.E. ist das neue Verfahren nicht konsequent bis zum Ende durchgedacht worden, was jetzt zu diesen Praxisproblemen führt. Dafür kann aber das Lohnprogramm nichts, da es "falsche" Zahlen gemeldet bekommt. Da müssen wir Lohnabrechner leider selbst aufpassen und eventuell korrigierend eingreifen. Ich selbst hatte schon im 4. Quartal 2025 die neuen Beiträge vom Arbeitgeber gescannt zugesandt bekommen, diese gleich in den Lohn-Stammdaten eingetragen und war nach dem automatischen Einspielen der eingegangenen Rückmeldungen dann auf diesen "Systemfehler" gestoßen. Hier könnte seitens DATEV nur über einen Hilfetext unterstützt werden, in dem der bereits gespeicherte Betrag und der rückgemeldete Betrag aufgeführt wird, damit man aktiv darauf gestoßen wird, dass hier noch etwas zu prüfen ist.
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