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Kinderverwaltung

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letzte Antwort am 08.07.2026 14:21:47 von Karin1
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Karin1
Einsteiger
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Nachricht 1 von 7
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Guten Morgen,

 

Frage, müssen alle Kinder in der Kinderverwaltung hinterlegt werden ? Oder nur die Kinder von der Lohnsteuerkarte?

 

Gruß

Karin

cro
Experte
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Nachricht 2 von 7
235 Mal angesehen

Alle Kinder unter 25 Jahren. Ansonsten reicht eines.

 

Reichen die Rückmeldedaten aus LuG nicht?

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Karin1
Einsteiger
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Nachricht 3 von 7
175 Mal angesehen

Mir ging es nur darum,  die Arbeitnehmerin hat zwei Kinder, jedoch keines auf der Lohnsteuerkarte.

Daher meine Frage. 

Also beide Kinder in die Kinderverwaltung?

 

Gruß

Karin

Constanze_GM
Erfahrener
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Nachricht 4 von 7
137 Mal angesehen

Hallo,

 

ja, beide Kinder in die Kinderverwaltung. Oftmals sind die Frauen mit Steuerklasse V bestraft, diese Steuerklasse erhält keine Kinderfreibeträge. Daher die Daten in der Kinderverwaltung erfassen und mit den DaBPV-Werten später abgleichen.

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KR1
Aufsteiger
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Nachricht 5 von 7
116 Mal angesehen

@Karin1 zudem benötigst du die Daten ja auch für die Pflegeversicherung (ggf. Abschlag)

Karin1
Einsteiger
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Nachricht 6 von 7
69 Mal angesehen

Danke

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Karin1
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 7 von 7
66 Mal angesehen

Danke

 

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6
letzte Antwort am 08.07.2026 14:21:47 von Karin1
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