Guten Morgen,
Frage, müssen alle Kinder in der Kinderverwaltung hinterlegt werden ? Oder nur die Kinder von der Lohnsteuerkarte?
Gruß
Karin
Alle Kinder unter 25 Jahren. Ansonsten reicht eines.
Reichen die Rückmeldedaten aus LuG nicht?
Mir ging es nur darum, die Arbeitnehmerin hat zwei Kinder, jedoch keines auf der Lohnsteuerkarte.
Daher meine Frage.
Also beide Kinder in die Kinderverwaltung?
Gruß
Karin
Hallo,
ja, beide Kinder in die Kinderverwaltung. Oftmals sind die Frauen mit Steuerklasse V bestraft, diese Steuerklasse erhält keine Kinderfreibeträge. Daher die Daten in der Kinderverwaltung erfassen und mit den DaBPV-Werten später abgleichen.
@Karin1 zudem benötigst du die Daten ja auch für die Pflegeversicherung (ggf. Abschlag)
Danke
Danke