Hallo, Ich denke, dieser Fall ist als problematisch anzusehen. Laut Arbeitszeitgesetz gibt es eine wöchentliche Höchstarbeitszeitgrenze, welche auf bis zu maximal 60 Stunden wöchentlich ausgeweitet werden darf, wenn sie in einem Zeitraum von 4 Monaten die 48 Stunden im Durchschnitt nicht überschreitet. Wenn wir mal realistisch an die Sache rangehen, würde der Werkstudent vermutlich in dem ruhigeren "Ausgleichszeiten" unter die Midijobgrenze rutschen. Deine Schilderung seiner Arbeitskonstellation würde aber voraussetzen, dass die Werkstudententätigkeit ausschliesslich an Abenden und Wochenenden erbracht wird, damit sein Werkstudentenstatus nicht gefährdet wird. Dann lieber zeitweise den jetzigen Minijob pausieren, aus der Werkstudententätigkeit den Minijob mit 556 € machen und das Pflichtpraktikum konzentriert absolvieren. Schliesslich sollte das Hauptaugenmerk auf dem Studium liegen.
... Mehr anzeigen