Allgemein: Na, da war ja einer mal ganz schlau.... und hat die Threads einfach zusammengetackert. Bei der Novemberhilfe ist das Problem gelöst, weil es da so ein Feld gibt - aber bei den Überbrückungshilfen nicht! Da gibt es das Feld definitiv nicht bzw. ich bin zu doof (und die Kollegen auch), um das zu finden. Deshalb war das ein separater Thread. @AKW Leider nicht: ich kann die ÜH nicht "ohne Angabe von Gründen" widerrufen! Das ist ja das Problem: ich MUSS angeben, was nicht stimmt, sonst kann ich das nicht senden. Von den genannten Dingen stimmt aber alles. was nicht stimmt, sind die 51% und ausgerechnet die kann ich aber nicht als "falsch" deklarieren. Das mit den 51% ist eindeutig, weil der Mandant eine Festanstellung mit 152Std. hat und die Firma im Grunde nur in der Abstellkammer existiert. Deshalb ist das auch absolut nicht nachzuvollziehen, wie der vorherige Stb da überhaupt Anträge stellen konnte, wenn 0 Anspruch da ist. Dem Mandanten hat man damit jedenfalls keinen Gefallen getan. Wahrscheinlich werde ich einfach irgendwas rausnehmen, überall "0" reinschreiben und das dann senden, damit es nicht am Ende heißt, weil wir das nicht eindeutig widerrufen haben, ist das jetzt versuchter Betrug oder so.
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