Ja, wenn es alles so einfach wäre, fiele die Buchführung als Geschäftsmodell aus. Das mag auch durchaus irgendwann sein, aber ich rechne in den nächsten 5 - 10 Jahren nicht damit. Ich hatte diese Woche ein Gespräch mit der DATEV zum ASR und ASB. Kanzlei-Rechnungswesen-Online steht bereits in den Startlöchern. Die Online-Variante wird deutliche schlanker und weniger komplex als das jetzige Rechnungswesen, auch weil Rechnungswesen schon Jahrzehnte alt ist und einfach immer wieder was rangepappt oder entfernt oder geändert wurde, was natürlich innovationshemmend ist. ASR und ASB werden fester Bestandteil sein; nicht abwählbar. Das neue Rechnungswesen Online wird als eine Variante unter der selbst der DAU buchen könnte und nur die "alten Hasen" werden merken, was alles fehlt. Ich rechne schon mit einem Äquivalent zu Personal online. Wir haben nun auch ASR und ASB seit längerer Zeit im Einsatz und nach anfänglicher Euphorie über die schöne, neue, automatisierte Welt, wurden nach und nach wieder auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt. Kleines Beispiel: Im Januar buchen wird die Geschäftsmiete auf 6310 und der ASB soll es lernen. Im Februar blickt er es noch nicht. Kein Problem, wir buchen nochmals auf 6310. Im März belegt er das Buchungskonto korrekt vor, wie andere auch und man riskiert nach drei Monaten beim Mandaten, die "Grünen" automatisch ohne Bestätigung buchen zu lassen. Die Buchhalterin schaut da nicht mehr näher hin und der ASB fängt ab Mai an, die Geschäftsmiete auf 6330 zu buchen und zieht das durch bis Dezember . . . der Mandant fragt, ob wir noch ganz dicht seien, so einen Stuss zu buchen und natürlich hätte es die Mitarbeiterin in der BWA sehen müssen, hat aber einfach "vertraut". Weiteres Beispiel: Vor Monaten wurde eine Buchung Privat mit einem Text versehen. Der ASB geht nun dazu über, wenn er keine Anhaltspunkte hat und "privat" vermutet, auch tatsächlich 2100 ansteuert, aber immer mit dem alten Buchungstext, der einmalig vor Monate genutzt wurde. Wie kann man den ASB zurücksetzen oder gar partiell sagen, dass er so nicht buchen soll? Geht nicht, weil es ist ja KI. Es gibt reichlich Beispiele, wo der ASB eigentlich nicht daneben liegen dürfte und nun sind wir in der Situation, dass wir zur Behebung des Malus, Lerndateien anlegen müssen, um den ASB zu "überstimmen". Wir sind zwischenzeitlich alles wieder dazu übergegangen, die KI-Früchte zu ernten, aber nur unter der Bedingung, dass wir die Buchungsvorschläge in den Finanzkonten wieder durchgängig anschauen und bestätigen. ASR und ASB arbeiten heute noch längst nicht an ihrer beabsichtigten Erfolgsquote... auf dem Weg zum Abitur würde ich 5. Klasse einstufen. Nicht falsch verstehen: Ich liebe die Entwicklung und Innovation in unserem Beruf und bin der letzte der sagt, dass früher alles besser war, aber die DATEV sollte die Kirche im Dorf lassen, denn die frommen Wünschen werden doch laufend von der grausamen Realität "dort draußen" eingeholt.
... Mehr anzeigen