Hallo Frau Roßmeisl, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Allerdings entnehme ich Ihren antworten, dass ich meine Frage nicht präzise genug erklärt habe . Bei Frage 1 geht es mir um folgendes: Rechnung 1 vom 30.05. ist bis zum 30.06. fällig (30 Tage). Am 14.07. wird gemahnt. Der Kunde hat aber am 05.07. eine Gutschrift 1 (kleiner als die Rechnung 1) erhalten. Diese ist ja erst am 05.08. fällig (Gutschriften mit Fälligkeit bei Debitoren ist aktiviert gewesen). Bei der Mahnung wird nun die Gutschrift nicht berücksichtigt. Aber wer würde denn den Mahnbetrag zahlen und den erhaltenen Gutschriftsbeleg 1 nicht abziehen? Die Gutschrift ist doch nicht erst bei Fälligkeit aufrechnungsfähig. Oder ich habe da was grundlegendes nicht verstanden? Daher meine Frage, warum die Programmlogik hier nicht dem folgt, wie man m.E. auch "von Hand" vorgehen würde. So muss ich bei jeder Mahnung zwingend in das OPOS-Konto schauen, ob da noch was steht, was angerechnet werden müsste. Aktuell habe ich mir damit beholfen, manuell die Fälligkeit "herunterzusetzten". Dann wird es auch angerechnet, was auch Ihren Ausführungen entspricht. Aber das ist alles Handarbeit. Wenn das Programm das technisch nicht hinbekommt, wäre es doch eine Unterstützung, wenn z.B. beim Kontosaldo ein Warn-Icon stehen würde, das darauf hinweist, dass Guthabenpositionen auf dem Kundenkonto bestehen. Bei Frage 2 Auch hier habe ich die von Ihnen vorgschlagene Option bereits aktiviert, die greift m.E. aber zu kurz. Folgendes Beispiel (alles beim selben Kunden): Rechnung 1 vom 30.05. ist bis zum 30.06. fällig (30 Tage). Am 14.07. findet ein Mahnlauf statt. Entsprechend wird Rechnung 1 gemahnt. Soweit sogut. Rechnung 2 vom 15.06. ist bis zum 15.07. fällig (30 Tage). Wenn nun am 17.07. ein Mahnlaufstattfindet, stellt das Programm fest, dass ja nun Rechnung 2 zu Mahnen ist und erstellt die Mahnung. Soweit erstmal richtig. In obigem Beispiel erhält der Kunde aber innerhalb von drei Tagen 2 x eine Mahnung. Das ist im Hinblick auf die Kommunikation zum Kunden unschön. Hier wäre ein Mahnabstand je Kunde, nicht je Rechnung das worauf ich abziele. Oder ist es üblich im Zweifel jeden Tag eine Mahnung zu schreiben, wenn halt jeden Tag wieder eine neue Rechnung überfällig wird? Ich hoffe ich konnte meine Anliegen etwas besser beschreiben als zuvor. Mit freundlichem Gruß Martin Schumacher
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