Antwort der KI selber: Gibt es gesicherte Quellen (Gesetze), wonach ab 2026 Buchhaltungen durch Beschäftigte entfallen müssen und alles voll digital/automatisiert läuft? Nein. Es existiert kein Gesetz, weder im HGB, noch in der AO, noch im E-Rechnungs-/ViDA-Kontext, das vorschreibt, dass ab 2026 Buchhaltungen durch Mitarbeitende entfallen oder zwingend vollautomatisiert erfolgen müssen. Was es gibt, sind gesetzliche Modernisierungspflichten, die Digitalisierung beschleunigen: E-Rechnungspflicht ab 01.01.2025 (B2B) gem. § 14 UStG n.F. Verpflichtende Annahme ab 2025, verpflichtende Ausstellung ab 2026 mit Übergangsfristen Vorbereitung der transaktionsbasierten Meldesysteme (EU-ViDA), frühestens 2028+ DATEV selbst wird bis ca. 2027/2028 die voll cloudbasierte Buchführung einführen. Aber: Kein Gesetz verlangt, dass Personal in der Buchführung ersetzt wird oder dass Buchhaltungen automatisch ohne Menschen funktionieren. Das bleibt weiterhin Verantwortung des Steuerpflichtigen bzw. des steuerlichen Beraters (Stichwort: GoBD, § 146 AO – Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung). Was passiert mit ungelernten Mitarbeitenden, die „nur Buchen“ können? Hier gibt es keine juristische Vorgabe, sondern eine betriebswirtschaftliche und organisatorische Frage. Realität in der Branche: Der Tätigkeitsbereich verschiebt sich bereits seit Jahren – weg von manuellem Buchen, hin zu: Qualitätskontrolle Datenanreicherung Digitalisierungsberatung Mandantenprozesse Prüfung von KI-Vorbuchungen Klärungsfälle Vorbereitung Jahresabschluss / USt Kommunikation mit Mandanten Kein Mensch wird ersetzt – aber Tätigkeiten verändern sich. Was tun Kanzleien üblicherweise? Weiterqualifizieren (DATEV-Kontierung, Digitalisierung, Belegorga, E-Rechnung, KI-gestützte Buchführung) Aufgaben verlagern auf Prüf- und Prozessbereiche Nur bei vollständiger Verweigerung oder fehlender Lernbereitschaft kann arbeitsrechtlich eine Trennung ein Thema werden – aber das ist kein Digitalisierungsgebot, sondern Personalführung. Möglichkeiten für EUR-Unternehmen (§§ 140/141 AO): Fragehintergrund: Kleine Unternehmen ohne Buchführungspflicht, die „nur wirtschaftliche Interessen“ haben und wenig Bilanzsteuerrecht. a) Sie müssen weiterhin ordnungsgemäße Aufzeichnungen führen (§ 22 UStG, § 146 AO). Auch ohne Bilanzpflicht gilt: Einnahmen-Ausgaben-Erfassung Ordnungssystem Belegwesen Kassenführung (falls relevant) GoBD-Einhaltung Digitalisierungspflichten (E-Rechnung, Meldesysteme) gelten auch für EÜR-Unternehmen. b) Vereinfachungsmöglichkeiten: Einnahmen-Überschuss-Rechnung bleibt bestehen Keine Inventur, keine Bilanz, keine doppelte Buchführung DATEV Unternehmen Online mit Bank-Kontoumsatz-Automatik und KI-Vorkontierung KI-Assistenzsysteme im Buchungsprozess (Prüfung statt Erfassung) c) Quereinsteiger im Steuerrecht: Die Aussage im Screenshot ist realistisch: Ohne Eigeninitiative wird es für Quereinsteiger schwer. Grund: Bilanzsteuerrecht, GoBD, USt, E-Rechnung – all das braucht strukturiertes Lernen. Aber möglich ist es: klar abgegrenzte Aufgaben digitale Workflows (Beleghochladen, Freigabe, Zahlungen) Qualitätsprüfung statt Kontierung Schulungsprogramme (DATEV, Haufe, Deubner, Kammern) Kurzfazit Es existiert kein Gesetz, das 2026 die manuelle Buchhaltung abschafft. Digitalisierung erzeugt neue Rollen, ersetzt aber nicht die Notwendigkeit menschlicher Prüfung. Ungelernte Mitarbeitende müssen weitergebildet werden – das ist heute Standard in Kanzleien. EÜR-Unternehmen bleiben EÜR-Unternehmen. Sie profitieren sogar am meisten von Automatisierung. Quereinsteiger haben Chancen, aber nur bei echter Lernbereitschaft und Prozessdisziplin.
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