Zuerst muss die Theorie "stehen", was dann in der Praxis geschieht steht auf einem anderen Blatt - da gebe ich Ihnen vollkommen recht.
Viele Kollegen geben sich meiner Erfahrung aber mehr oder weniger kritiklos der Praxis hin und dadurch wird bei kritischen Einzelfällen dann ggf. nicht optimal gehandelt.
Die Finanzbehörden sind überfordert und es häufe sich massiv die Fälle falscher Entscheidungen in Steuerbescheiden und anderen Verwaltungsakten - zumindest in unserem Kanzleiumfeld - teilweise mit existenzgefährdenden Auswirkungen.
Um hier das Recht des Mandanten regelrecht täglich zu erkämpfen bleibt nur die "Theorie" sprich die knallharte Rechtslage, mit der wir aktuell bei geschätzen 90 - 95% tatsächlich gewinnen (beim Rest haben wir auch etwas falsch beurteilt).
Kleine Anmerkung zu Ärzten:
Arzt bestellt ein größeres medizinisches Gerät in Schweden, 10.000 netto.
Mit UStID zahlt er nur diesen Preis und muss dann noch 1.900 an das Finanzamt bezahlen.
Ohne UStID kostet ihn das Gerät 12.500 vom Hersteller.
Oder sehe ich da was falsch?
@f_mayer schrieb:Kleine Anmerkung zu Ärzten:
Arzt bestellt ein größeres medizinisches Gerät in Schweden, 10.000 netto.
Mit UStID zahlt er nur diesen Preis und muss dann noch 1.900 an das Finanzamt bezahlen.
Ohne UStID kostet ihn das Gerät 12.500 vom Hersteller.
Oder sehe ich da was falsch?
Ohne USt-ID kostet Ihn das Gerät €12.500 vom Hersteller und €2.375 13b-USt an das deutsche Finanzamt.
Es kosten den Arzt nach meiner Rechnung 14.400,00€ (wenn Erwerbschwelle überschritten und der alte Schwede die Rechnung falsch ausstellt natürlich).
Rechnung des alten Schweden (10.000,00 x 25% USt = 12.500,00), zzgl. 19% auf 10.000,00€ i.G. Erwerb = 1.900,00€ = 14.400,00€.
Nicht ganz, die Umsatzsteuer wird von der Bemessungsgrundlage gerechnet, Steuer müssen wir nicht versteuern.
Ohne UStID zahlt der Arzt 12.500€ brutto. Netto gut 10.500€, darauf die richtige USt sind "nur" knappe 2.000€ USt.
Das ganze abgesehen davon, dass die Lieferschwelle nicht überschritten ist 😉
Edit: Schwedische USt fällt nur an, wenn der Arzt nach Schweden fährt und dort in einem Laden das Gerät privat kauft...
Einfache Anbindung aller Mandanten ans DMS mit meineKanzlei.io
Kollegenseminar buchen: Next Level Digitalisierung mit DATEV
Wie wäre der Buchungssatz? Hier hört man IMMER wieder andere Vorgehensweisen ....
@RAHagena schrieb:Nicht ganz, die Umsatzsteuer wird von der Bemessungsgrundlage gerechnet,
gesetzliche Umsatzsteuer wird herausgerechnet
@tu_heggi schrieb:Wie wäre der Buchungssatz? Hier hört man IMMER wieder andere Vorgehensweisen ....
Wir gehen davon aus, dass die Erwerbschwelle keine Rolle spielt und der Mandant eine Maschine für 11.900€ "im Internet" gekauft hat. Er hat seine UStID nicht angegeben, die Ware wurde aus der EU zum Mandanten gebracht.
Aus der Rechnung gehen beim Arzt 10.000€ auf "Maschinen" und 1.190€ auf "nicht abziehbare Vorsteuer"
weitere 1.190€ auf Maschinen werden gegen "Umsatzsteuer aus EU-Erwerb ohne VSt-Abzug" für den IG Erwerb gebucht.
Bei sonstiger Leistung heißt das Konto entsprechend ...13b
Einfache Anbindung aller Mandanten ans DMS mit meineKanzlei.io
Kollegenseminar buchen: Next Level Digitalisierung mit DATEV
@cwes schrieb:
@RAHagena schrieb:Nicht ganz, die Umsatzsteuer wird von der Bemessungsgrundlage gerechnet,
gesetzliche Umsatzsteuer wird herausgerechnet
vom Entgelt sollte meins eigentlich heißen.
Einfache Anbindung aller Mandanten ans DMS mit meineKanzlei.io
Kollegenseminar buchen: Next Level Digitalisierung mit DATEV