Ich wollte gerade für folgende Konstellation die Vermögensnachfolge "planen": Mutter hat zwei Grundstücke. Eines möchte Sie heute an Ihre beiden Kinder verschenken, das andere später an Ihre beiden Kinder vererben. Sehe ich das richtig, dass ich die heutige Schenkung des Grundstücks an die beiden Kinder in Vermögensnachfolge nicht anlegen kann, weil ich jeden Vermögensgegenstand in der vorweggenommenen Erbfolge immer nur EINER Person schenken kann? Das ist ein Witz. Das muss ein Witz sein. Richtig? Bitte, bitte, bitte schreibt mir, dass ich nur die Option "an beide Kinder schenken" nicht gesehen habe. Wenn es das schon nicht kann, was soll dann das Produkt? Das ist ein bisschen wie ein Fahrrad ohne Lenkung: "Ja, klar, Prima-Fahrrad, kannste geradeaus mit gegen die Wand fahren. Viel Spaß, macht 1500 Euro." Falls ihr mir schreiben wollt "jahaaa, dann musste halt in den Vermögenswerten das Grundstück als zwei halbe Grundstücke anlegen", dann schreibt lieber gar nichts, sondern schämt euch leise.
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