Hey liebe Mitstreitende, das generelle Prozedere ist mir klar, nur ist die DÜ ja meist zeitversetzt, sodass man in Kombination mit div. Bescheinigungen nie weiß - außer der AN teilt Beginn und ende jeglicher MFB mit, worauf wir in der Praxis hoffen 🙂 - ob der Haken "Mehrfachbeschäftigung", der ja immer erhalten bleibt, außer man nimmt ihn manuell wieder raus, noch aktuell list oder nicht. Wie macht ihr das in der Praxis, fragt ihr beim AN nach, ob das noch relevant ist. für 2025 kommen die Daten frühestens ab 02/26... Hatte jetzt den Fall, dass ich für die Elterngeldstelle ne Bescheinigung erstellt hab, in der natürlich für 2025 noch der Haken aus 2024 aktiv war... Danke für Feedback oder kann DATEV den Haken beim Jahreswechsel vielleicht mit ind Fehler/Hinweisprotokoll aufnehmen (wäre doch die beste Lösung, da wir ja nicht ständig die Infos erhalten, die wir benötigen und man ggf. für das neue Jahr ne neue Anforderung bekäme oder nicht(?!), dass man noch mal angeregt wird, das vom AG prüfen zu lassen und zwar gebündelt? Danke.
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