Guten Morgen, im aktuellen Infoservice zum PUEG verwundert es mich, dass DATEV aufgrund der Übergangsfrist (01.07.23-30.06.2025) eine automatische Überwachung aus der Programmierung entfernt, obwohl die Rückrechnung aus 2025 auf 2023 technisch gar nicht möglich sein wird (Abrechnung laufendes Jahr und ein Vorjahr). Wie soll dann bitte BN u. Abrg. korrigiert werden? [Manuell, weil unsere Büros überbesetzt sind?;-)] Eröffnet Datev doch die weitere Rückrechnung in Lodas, wie bei KUG schon überlegt...? Es wäre schön, wenn die automatisch Überwachung weiterhin als Hinweis ausgegeben werden würde, denn: WER SOLL DAS FÜR SÄMTLICHE MDT ÜBERWACHEN - manuell?! Ich wünsche mir, dass die Automatik bleibt, egal was für fragwürdige Entscheidungen unsere Gesetzgebung trifft - insbesondere nach diversen gescheiterten pünktlichen Einführungen - siehe ELSTAM, ELENA usw. Die Altersgrenzen müssen m.E. überwacht werden und zwar programmseitig. Danke. Müsste ich also auch gar nicht mehr alle Geburtsurkunden erfassen, da diese Daten ab dem 10.08.23 mit der neuen Version eh gelöscht werden?!? Dann sparen wir uns jetzt schon die Zeit dazu...
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