Hallo liebe Community, ich habe folgenden Fall und hoffe auf eure Unterstützung: Für einen Mitarbeiter müsste eine Nachberechnung für März 2025 erfolgen, weil die vorherige Abrechnungsstelle die Urlaubsabgeltung vor dem Austritt falsch beziehungsweise zu niedrig abgerechnet hat. Es fehlen über 600 €. Der Mandant wird bei uns erst seit Juni 2025 in LODAS betreut, davor wurde in einem anderen Lohnprogramm abgerechnet. Der Mitarbeiter ist zum Ende März 2025 aus dem ursprünglichen Betrieb ausgeschieden, arbeitet aber weiterhin beim gleichen Mandanten, jedoch als Minijobber in einem anderen Betrieb/Firma. Es handelt sich also um eine Nachberechnung nach einem Systemwechsel, und der Mitarbeiter ist im ursprünglichen Betrieb nicht mehr beschäftigt. Jetzt stellt sich für mich die Frage: Ich habe gelesen, dass man den Mitarbeiter für einen Monat wieder „einstellen“ kann, um die Nachberechnung im aktuellen Abrechnungsmonat (hier März 2026) durchzuführen. Ist das in diesem Fall möglich? Da er aktuell nur einen Minijob im anderen Betrieb hat, könnte ich ihn doch ganz normal mit seinen ELStAM-Merkmalen abrechnen, oder? Falls das geht: Unter welcher Lohnart sollte die Nachberechnung der Urlaubsabgeltung erfolgen? Da es sich um einen sonstigen Bezug handelt, müsste ja auch steuerlich anders gerechnet werden. Wie gehe ich dabei mit den fehlenden Vortragswerten aus 2025 um? Oder wäre es vielleicht besser, eine Probeabrechnung über LOVOR 2025 zu machen und anschließend die SV-Meldungen, die Lohnsteuerbescheinigung und die Lohnsteuer-Anmeldung für März?! 2025 manuell zu korrigieren? Vielen Dank schon mal für eure Hilfe! Dieser Thread wurde in den Bereich Personalwirtschaft verschoben.
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