@tbehrens schrieb: Die Datev hat technisch Recht. In § 3 Nr. 21 EStG steht: Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis zu einer Höhe von insgesamt 24 000 Euro im Jahr, ... und der Arbeitgeber für diese Leistungen Beiträge nach § 168 Absatz 1 Nummer 1 oder Nummer 1d oder Absatz 3, § 172 Absatz 1 oder § 172a des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch zu entrichten hat. ... Also RV-Beiträge dafür bezahlt. Allerdings stellt sich gerade im Hinblick auf die Midijobber die Frage, ob dies gewünscht ist, da ja der DRV das volle RV-Entgelt gemeldet wird, obwohl nur anteilig RV-Beiträge gezahlt werden. Früher war es, dass der AN sich entscheiden musste, nur ermäßigte RV-Beiträge oder der Verzicht darauf. Dies ist ja gerade abgeschafft worden. Wieso sollte also jetzt bei der LSt hiervon abgewichen werden. (Nur mal so am Rande und zum Verständnis der Systematik: An welcher Stelle im Steuerrecht gibt es sonst noch einen Bezug auf das SV-Recht?) Meine Gedanken dazu: Aufgrund der (wahrscheinlich nicht nur von mir als I-Di O Tie - sonst gexxxt - empfundenen) Reduzierung der Steuerbefreiung auf das RV-Brutto wage ich die Frage, wie der von @tbehrens zitierte Passus und die Präposition "für" wirklich zu verstehen ist: - Handelt es sich dabei um eine Klarstellung, dass auf (dem Grunde nach) rv-pflichtige Einkünfte der Aktivrente-Steuerfreibetrag von 2 T€ / MOnat anzuwenden ist? Dann läge DATEV falsch mit der aktuellen Programmierung und der Reduzierung des Steuerfreibetrages. ODER - Handelt es sich dabei um eine Klarstellung, dass auf (der Höhe nach) rv-pflichtige Einkünfte der Aktivrente-Steuerfreibetrag anzuwenden ist? Dann läge DATEV richtig mit der aktuellen Programmierung. Oder sind meine Überlegungen gänzlich abwegig? Viele Grüße und einen schönen Tag. PS: Was bin ich dankbar, dass ich aus dem Unterhaltsrecht vor Jahrzehnten mal diese juristische Prüfroutine bzw. Unterscheidung mitbekommen habe: Dem Grund nach und der Höhe nach sind zwei verschiedene, miteinander korrespondierende Prüfschritte. Beispiel: Dem Grunde nach steht mir als Bafög zu, weil ich alle sachlichen Voraussetzungen erfülle, der Höhe nach leider nicht, weil mein Vater "zu viel" verdient. 😉
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