Hallo, es ist durchaus sinnvoll, die Steuerklasse auf III/V zuändern, wobei derjenige die Steuerklasse III wählt, der künftig EEL beziehen wird (Krankengeld, Elterngeld, ALG, Kug ...). Das viele (alle?) EEL nach dem Nettoentgelt berechnet werden, sind diese EEL dann entsprechend höher, wenn die BMG aufgrund der Steuerklasse III ermittelt wurde. Dass der weiterarbeitende Ehegatte dann die Steuerklasse V hat und somit (vorerst) in der Haushaltskasse der Eheleute weniger Geld ist, gleicht sich durch die Erstattung im Rahmen der EStE wieder aus. Viele Grüße und einen schönen Tag.
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