@tbehrens schrieb: Wenn ein Ansprechpartner bekannt ist, würde ich diesen jetzt anschreiben und mitteilen, dass mit 12/25 Urlaubsabgeltung erfolgt (die Höhe würde ich aktuell gar nicht mitteilen) und diesen auffordern Ihre Forderungshöhe mitzuteilen. Ich kann mich @tbehrens nur anschließen! Mein Text in einem vergleichbaren Fall war: Eventueller Anspruchsübergang auf die Bundesagentur für Arbeit Müller, Lieschen Sehr geehrte Frau Arbeitsamtsmitarbeiterin, Ihr oben genanntes Anschreiben beantworte ich wie folgt: Gemäß Aufhebungsvereinbarung vom xx.xx.202x wurde das Arbeitsverhältnis zum yy.yy.202y beendet. Unsere ehemalige Mitarbeiterin hat gem. dieser Vereinbarung Anspruch auf Urlaubsabgeltung für 10 Tage in Höhe von 2.000,00 € brutto. Nach Berücksichtigung der gesetzlichen Abzüge für Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben ergibt sich nach meinen vorläufigen Berechnungen ein Auszahlbetrag von 1.300,00 €, der per yy.yy.202y an Frau Müller überwiesen wird. Leider konnte mir Ihre Kollegin, die ich heute um 9 Uhr unter der „Servicerufnummer für Rückfragen“ nach 9 Minuten in der Warteschleife erreichte, nicht weiterhelfen. Ihre Bemühungen, fachkundige Kollegen aus der Leistungsabteilung um Hilfe zu bitten, scheiterten nach weiteren 11 Minuten. Freundlicherweise sagte Sie mir einen Rückruf (aufgrund des Feiertages am aa.a. allerdings nicht vor dem Dienstag oder Mittwoch kommender Woche) zu. Da Sie in Ihrem Anschreiben allerdings um umgehende Mitteilung baten, tue ich dies hiermit schriftlich und bitte darum, uns als Arbeitgeber kurzfristig, spätestens aber bis bb.bb.202b über die Höhe der ggf. übergegangenen Ansprüche zu informieren, um Frau Müller zeitnah die ihr zustehenden Beträge auszahlen zu können. Ich erhielt dann kurzfristig eine Info, dass kein Anspruchsübergang stattgefunden habe und der Betrag komplett an Frau Müller ausgezahlt werden könne ... VG
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