Hallo @c_baum , die Begründung der DATEV erscheint mir auf den ersten Blick unbefriedigend und wenig nachvollziehbar: @c_baum schrieb: Der Servicekontakt der DATEV hat folgendes geantwortet: Kurzfassung: Geschenk und Aktivrente geht nicht. ... Wird zusätzlich die Aktivrente angewendet, fließt der damit verbundene Steuerfreibetrag bereits in diese Hochrechnung ein. Dadurch ergibt sich ein entsprechend niedrigerer Bruttolohn. In der Folge werden auch geringere Sozialversicherungsbeiträge berechnet. Für den betroffenen Arbeitnehmer entsteht hieraus jedoch kein finanzieller Vorteil. Vielmehr kann die Reduzierung der Sozialversicherungsbeiträge zu einer beitragsrechtlichen Schlechterstellung führen und sich beispielsweise auf spätere Rentenansprüche negativ auswirken. Bei einer Abrechnung auf Basis eines Bruttolohns tritt dieser Effekt nicht auf. Aus diesem Grund wird die Kombination aus Nettolohnvereinbarung und Aktivrente in LODAS nicht umgesetzt. Ich meine, dass eine solche Prüfung ("Es kann ggf. zu einer beitragrechtlichen Schlechterstellung für den Mitarbeiter führen) nicht Aufgabe des Lohnabrechnungsprogrammes ist und eine deshalb unterlassene Nettolohnabrechnung zumindest übergriffig. Denn ob und ggf. in welchem Umfang eine beitragsrechtliche Schlechterstellung (spätere Rentenansprüche) vom Mitarbeiter hingenommen wird, sollte in seiner Entscheidung liegen. Sofern eine solche Auswirkung erkannt ist, sollte es entsprechende Hinweise im Fehler- und Hinweisprotokoll o. ä. geben und die Entscheidung sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer überlassen bleiben; aber nicht gleich komplett die Abrechnung abgelehnt werden. Mein Fazit: Hier wird eine ggf. durch die Nettoabrechnung in Kombination mit der Aktivrente ggf. künftige nachteilige Auswirkung als Argument genutzt, um die derzeit noch immer nicht mögliche Abrechnung von Nettolöhnen durch LODAS zu begründen. Oder sehe ich das falsch? VG PS: @DATEV: Funktioniert denn die Nettolohnabrechnung im Programm Lohn und Gehalt
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