Folgender Fall: AN freiwillig krankenversichert, da Gehalt oberhalb JAE. Nunmehr Arbeitszeit-/Gehaltsreduzierung befristet für 2 Monate (Grund ist mir unbekannt, Elternteilzeit ist es aber nicht), Gehalt in den 2 Monaten unter anteiliger JAE, auch unterhalb BBMG. Grundsätzlich würde ja sofort krankenversicherungspflicht eintreten, allerdings steht in den Hinweisen der Krankenkassen zur KV-Pflicht "Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze im Laufe eines Kalenderjahres unterschritten, zum Beispiel durch Verringerung der Arbeitszeit, tritt die Krankenversicherungspflicht sofort ein. Das gilt allerdings nicht, wenn die Entgeltminderung nur von kurzer Dauer ist und insofern nicht von einem regelmäßigen geminderten Arbeitsentgelt ausgegangen werden kann. Von einer "kurzen Dauer" kann regelmäßig ausgegangen werden, wenn die Entgeltminderung nicht mehr als drei Monate ausmacht." Also bleibt der Mitarbeiter freiwillig gesetzlich versichert. Monatlich sind weiterhin KV/PV-Beiträge auf 5.512,50 € abzuführen, nur wie hoch ist der AG-Zuschuss? Muss ich hier nun umstellen auf "AG-Zuschuss aus dem Entgelt berechnen" oder hat der Arbeitnehmer Anspruch auf den 50%igen Beitrag? Hier habe ich die Programmlogik noch nicht verstanden, also warum es hier verschiedene Abrechnungsmöglichkeiten gibt.
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