Nur der Erhöhungsbetrag ist zu erfassen ... aus dem Hilfedokument 1048461 "Erfassen Sie je Beitragsgruppe den Erhöhungs- oder Minderungsbetrag für den Schätzwert der voraussichtlichen Beitragsschuld." Habe ich im Januar auch so gemacht hinsichtlich Zusammenführung der Krankenkassen Ost/West. In der Auswertung 36 ist es dann erstichtlich. Spalte Basiswert hat DATEV allein ermittelt, Spalte Beitragskorrektur ist das was erfasst wurde, hinten dann Summe was gemeldet wird. https://help-center.apps.datev.de/documents/1048461 Punkt 4
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