Ich muss eine Arbeitsbescheinigung erstellen, Ende des Arbeitsverhältnisses aufgrund Aufhebungsvertrag, AG hätte ansonsten auch zum selben Zeitpunkt gekündigt. Dies habe ich auch so erfasst.
Warum müssen dann im Reiter "weitere Angaben" die Datumsfelder bei "Der Arbeitgeber hätte Kündigung ausgesprochen, wenn nicht Arbeitnehmer gekündigt hätte" gefüllt werden? Das widerspricht sich doch total, der AN hätte ja eben nicht gekündigt.
Wo ist mein Denkfehler? Ich bitte um Erleuchtung.
Naja, bei einem Aufhebungsvertrag können ja beide Seiten der Initiator sein. Mit dem anderen Feld gibst du an, wann und zu wann der AG dann die Beschäftigung beendet hätte, wenn der AN dem Auflösungsvertrag nicht zugestimmt hätte. Ich schätze, das hängt mit den Sperrfristen zusammen.
Warum müssen dann im Reiter "weitere Angaben" die Datumsfelder bei "Der Arbeitgeber hätte Kündigung ausgesprochen, wenn nicht Arbeitnehmer gekündigt hätte" gefüllt werden? Das widerspricht sich doch total, der AN hätte ja eben nicht gekündigt.
Es geht hier vermutlich um die gesetzlichen Kündigungsfristen für den AG nach BGB/Tarifvertrag. Z.B.: 4 Wo. zum Monatsende oder 2 Mon. zum Monatsende, usw..
Eine Aufhebung ist nicht einseitig.
Bei einer Aufhebung kündigen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich.
Bei einer Eigenkündigung droht eine Sperre vom Arbeitsamt.
Bei einer Aufhebung wird daher gefragt, ob der Arbeitgeber auch ohne Einverständnis des Arbeitnehmers gekündigt hätte und zu wann. Kann ja sein das der Mitarbeiter dann vielleicht erst in 3 Monaten gekündigt worden wäre. Dann wäre er auch erst in 3 Monaten arbeitslos. Die Arbeitsagentur will hat die Voraussetzungen prüfen ob der Mitarbeiter absichtlich und grundlos vorzeitig arbeitslos geworden ist.
Vielen Dank für die Antworten
@CVolz schrieb: Naja, bei einem Aufhebungsvertrag können ja beide Seiten der Initiator sein. Mit dem anderen Feld gibst du an, wann und zu wann der AG dann die Beschäftigung beendet hätte
würde einleuchten, wenn ich vorn nicht gesagt hätte, dass AG ansonsten zum gleichen Zeitpunkt gekündigt hätte
@cro schrieb: Es geht hier vermutlich um die gesetzlichen Kündigungsfristen für den AG nach BGB/Tarifvertrag.
das wird ja vorn schon abgefragt und entsprechend ausgefüllt
@Claudia- schrieb: Bei einer Aufhebung kündigen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich.
Bei einer Eigenkündigung droht eine Sperre vom Arbeitsamt.
das Feld bleibt für mich trotzdem unlogisch, auch iVm der Angabe vorn, dass AG ansonsten zum gleichen Zeitpunkt gekündigt hätte.
Im Protokoll der Arbeitsbescheinigung sieht die Frage ganz anders aus, folglich ist es auch "logisch", dass hier Erfassungen vorzunehmen sind. Was widerrum nicht logisch ist, dass LODAS nicht wie üblich direkt einen Fehler anzeigt, wenn diese 2 Felder nicht gefüllt sind. Habe nun hier die gleichen Daten angegeben wie auf Seite 1.