Sobald man sich bei der Arbeitsagentur meldet, legen diese eine Akte an und teilen dem AN mit dass sie eine Arbeitsbescheinigung benötigen. Dies bedeutet nicht, dass diese sofort benötigt wird. Bei der Arbeitsagentur sitzt keiner der da was sofort bearbeitet, wenn der Bezug vom ALG erst in 3 Monaten beginnt und der AN eventuell dann doch eine Folgearbeitsstelle hat. Für das ALG sind die letzten 12 Monate Verdienst wichtig. Wenn du aber schon 3 Monate vorher was sendest, dann fehlen der Arbeitsagentur diese 3 Monate und du musst alles nochmal machen. Oder bereits 3 Monate vor Austritt für die letzten 3 Monate etwas zu bescheinigen, weil der AN vielleicht Gehalt bezieht, wäre ebenso falsch. Es kann sich immer was ändern durch eine Einmalzahlung, durch Krankengeld oder sonstige unbezahlte Fehlzeiten. Es macht also schon Sinn auf die letzte Abrechnung zu warten, denn auch nur diese will die Arbeitsagentur haben.
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