Denken Sie darüber nach, sich in Deutschland eine Zukunft aufzubauen? Auf diesen Seiten finden Sie Informationen zum Aufenthaltstitel, zu Voraussetzungen und Verfahren für Staatsbürgerinnen und Staatsbürger aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Republik Nordmazedonien, Montenegro und Serbien. Wir möchten Sie darüber informieren, welche Möglichkeiten Ihnen offenstehen, um einen Aufenthaltstitel für eine Beschäftigung in Deutschland zu bekommen und welche Voraussetzungen Sie hierfür erfüllen müssen. Ihr Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt im Rahmen der sogenannten Westbalkanregelung (§ 26 Absatz 2 der Beschäftigungsverordnung) Für Angehörige der sogenannten Staaten des Westbalkans wurde zum 01.01.2016 ein zusätzlicher Zugangsweg zur Beschäftigungsaufnahme geschaffen, der ihnen grundsätzlich die Möglichkeit einräumt, ein Visum zur Arbeitsaufnahme unabhängig von der Qualifikation zu beantragen (§ 26 Abs.2 BeschV). Es handelt sich um Staatsangehörige der Länder Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien. Warnung:Die Westbalkanregelung hat ein festes Kontingent. Pro Kalenderjahr kann die Bundesagentur für Arbeit bis zu 50.000 Zustimmungen zu Aufenthaltstiteln erteilen. Hinweise zur aktuellen Übersicht der Kontingentauslastung finden Sie hier! Leben und Arbeiten in Deutschland: Westbalkan-Regelung | Bundesagentur für Arbeit
... Mehr anzeigen