Guten Morgen, das ist tatsächlich eine interessante Frage, die gar nicht mit einer genauen Antwort belegt werden kann. Tatsächlich schlagen die verschiedenen Berufsgenossenschaften ganz unterschiedliche Berechnungswege vor. Wir haben tatsächlich auch bei den meisten Mandanten den Vollarbeiterrichtwert hinterlegt, jedoch sagen die BGs, man sollte die Sollarbeitszeit (wöchentliche Arbeitszeit) anwenden und der Vollarbeiterrichtwert ist nur als Notlösung anzuwenden. Der Vollarbeiterrichtwert liegt in 2026 bei 1.520 Stunden und ist praktisch Durchschnittswert aller Branchen - also eher ein verschwommener Wert. Genauer ist sicherlich die in Eurem Unternehmen festgesetzte Vollzeitbeschäftigung, und somit der Wert der Soll- bzw. wöchentlichen Arbeitszeit. Da es sich bei den Stundenwerten jedoch nur um statistische Werte handelt und diese Werte den "Rechnungsbetrag" der BG nicht beeinflussen, würde ich denken, es sind beide Werte zwar recht unterschiedlich, jedoch völlig in Ordnung. Es ist wie im wahren Leben, es gibt nicht nur schwarz und weiß 😉
... Mehr anzeigen