Na toll. Das Portal erfüllt also eigentlich nicht seinen Grund. Zitat: Die pflegebeitragsrelevanten Daten beruhen ausschließlich auf steuerrechtlichen Daten. Das BZSt trifft mit der ermittelten Elterneigenschaft sowie der Anzahl der Kinder keine abschließende sozialrechtliche Entscheidung Gründe möglicher Differenzen Daten für steuerlich nicht erfasste Kinder, die im beitragsrechtlichen Sinne relevant sein könnten und für die Bemessung des Pflegeversicherungsbeitrags zu berücksichtigen sind, können nicht über dieses Verfahren erhoben werden. Davon betroffen sind u. a.: Adoptivkinder, sofern diese melderechtlich oder steuerrechtlich nicht erfasst wurden (das Mitglied hat die Pflege bzw. Adoption des Kindes nicht bei dem Finanzamt gemeldet) die Unterscheidung zwischen leiblichen und adoptierten Kindern Stiefkinder Kinder, die vor Beginn des Verfahrens ELStAM im Jahre 2011 das 18. Lebensjahr vollendet haben, sofern das Kind vom Mitglied nicht direkt bei dem Finanzamt mitgeteilt wurde (kein Kinderfreibetrag) sog. "auswärtige Kinder" (leibliche Kinder, die bei dem anderen Elternteil leben, wenn dieser mit dem Kind in dem Einzugsgebiet einer anderen Meldebehörde gemeldet ist) die nicht bei dem Finanzamt gemeldet wurden Kinder, die melderechtlich nicht an das BZSt zu übermitteln sind und steuerrechtlich nicht erfasst wurden (bspw. Kinder, die im Ausland leben) Dann muss ich ja doch wieder alle Mitarbeiter fragen, ob und welche Kinder sie haben/hatten. Viel weniger Aufwand wird es für uns als Betrieb daher auch nicht. Wir lassen dann auch zukünftig alle Kinder vom Mitarbeiter auf unserem Einstellungsbogen angeben. Wenn die Zahl dann übereinstimmt mit der Meldung, entfällt zumindest die Vorlage der Geb.urkunden. Aber eine wirkliche spürbare Zeitersparnis wird das nicht bringen. VG
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