Hallo Lohnexperte, die Regionalität muss ja nicht erfüllt sein, da es nur bei einer Akzeptanzstelle (hier: Amazon) einlösbar ist. Eine begrenzte Produktpalette ist auch erfüllt. Alles was diese Akzeptanzstelle verkauft, gilt als begrenztes Angebot. Und genau deswegen hat Amazon die Marktplatzhändler bei diesem Gutschein ausgeschlossen. Auszug BMF-Schreiben: "aus Vereinfachungsgründen bei Gutscheinen oder Guthabenkarten zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen von einer bestimmten Ladenkette (einem bestimmten Aussteller) in den einzelnen Geschäften im Inland oder im Internetshop dieser Ladenkette mit einheitlichem Marktauftritt (z. B. ein Symbol, eine Marke, ein Logo); die Art des Betriebs (z. B. eigene Geschäfte, im Genossenschafts‑ oder Konzernverbund, über Agenturen oder Franchisenehmer) ist unerheblich." Aber ich gebe ihnen auf jeden Fall recht, dass dies über eine verbindliche Auskunft vom FA bestätigt werden sollte. Da steckt zu viel Nachzahlungspotential drin bei einer BP. VG
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