Hi 🙂 Anscheinend SKR04? Das Konto 50 ist nur für Personengesellschaften gedacht, wenn der Komplementär eine Einlage leisten muss und diese noch ausstehend sind. Aus dem Kontext vermute ich, dass Sie nicht die Komplementäreinlage verbuchen wollen, sondern eben die Anschaffungskosten der GmbH-Anteile in der Sonderbilanz? Dann wäre ein Verbindlichkeitskonto wie z.B. "VE gegen Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis" für die nicht eingeforderten GmbH-Anteile nutzbar. Das sind übrigens zwei völlig verschiedene Sachverhalte. Eine Einheits-GmbH&Co.KG besteht nicht?
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