Hallo, die Umsatzsteuerkonten werden im Regelfall nicht direkt im neuen Jahr als EB-Wert eröffnet. Datev saldiert ja diese im alten Jahr mit den Vorsteuerkonten und den Umsatzsteuervorauszahlungskonten. Ich würde buchen (Bilanz vorausgesetzt): Im alten Jahr die entstandenen aber noch unbezahlten UStVA's über 3820 (Skr04) gegen jeweils Forderung oder Verbindlichkeiten aus USt-VA (1420 bzw. 3860). Diese beiden letzten Konten werden als EB-Werte vorgetragen und hier werden die Zahlungen im neuen WJ gegengebucht. Sollten noch aus dem Vorjahr Beträge offen sein, werden diese direkt gegen 1425 oder 3841 eröffnet. Zahlungen werden hier entsprechend wieder gegengebucht. Für ältere Vorjahre gäbe es noch entsprechend extra zwei Konten mit jeweils der Bezeichnung "Vorjahre", wobei ich diese gesonderten Konten zwecks Übersichtlichkeit auch gerne verwende. Wenn z.B. jetzt noch ein Betrag aus dem alten WJ offen ist, welcher zwar ins neue Umsatzsteuer-Kalenderjahr fällt und noch nicht in der UStVA berücksichtigt wurde, kann dieser wieder zwecks Übersichtlichkeit direkt gegen "USt laufendes Jahr" eröffnet werden. Wichtig ist auch noch zu wissen, dass evtl. das Konto USt 1/11 umgebucht werden muss. Wenn z.B. bei einem WJ vom 01.07. bis zum 30.06. die Sonderzahlung direkt im Februar gegen 3821 gebucht wird und dort verbleibt, wird diese in der Dezember-UStVa falsch berücksichtig. Deshalb gleich gegen "Sonstige Verrechnung" und zum 01.07. im neuen Jahr von diesem Konto gegen 3821 buchen. Dann sollte alles passen. Wenn man sich viel Mühe machen will, kann man evtl. vorhandene USt-Vorjahres-Forderungen/Verbindlichkeiten zum 01.01. auch umbuchen auf "Vorjahre". Dann sollten sich die Vorjahrskonten immer nach Zahlung auch wirklich aufgehen. In Summe müssten dann die EB-Werte denen aus der VorjahresSchlussbilanz entsprechen. FG
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