Gestern kam ein Newsletter von der DATEV, dass ab dem 03.02.2025 die Wirtschaftsidentifikationsnummer wieder zur Abholung bereit steht. Hier der kopierte Newsletter: Sehr geehrte Damen und Herren, zum Thema Bekanntgabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer über DIVA II haben wir Sie am 28.11.2024 angeschrieben. Mittlerweile haben sich wichtige Änderungen ergeben, die wir Ihnen hiermit mitteilen möchten. Aktueller Status Die Mitteilungen zur Wirtschafts-Identifikationsnummer sollten ursprünglich ab dem 02.12.2024 vom Bundeszentralamt für Steuern zugestellt werden. Ab dem 03.12.2024 wurde die Bereitstellung der Mitteilungen zur Wirtschafts-Identifikationsnummer aufgrund technischer Fehler von den externen Schnittstellenpartnern vorerst gestoppt. Damit wurden ab diesem Zeitpunkt keine weiteren Mitteilungen zu Wirtschafts-Identifikationsnummern zum Abruf bereitgestellt. Neue Vergabe vom BZSt startet am 03.02.2025 Die Bereitstellung der Mitteilungen zur Wirtschafts-Identifikationsnummer soll ab dem 03.02.2025 über einen Zeitraum von 10 Tagen (inkl. Wochenende) erfolgen. Für den Abruf der Bescheide/Dokumente beachten Sie bitte unsere Hinweise im DATEV Hilfe-Center im Dokument 1037835. Informationen zur neuen Bereitstellungswelle: Die Mitteilungen zur Wirtschafts-Identifikationsnummer, die ab 03.02.2025 bereitgestellt werden, sollen auch mit einer DATEV SmartCard mit Untervollmachten abgerufen werden können. Mit dieser Bereitstellung ist eine automatische Übernahme der Wirtschafts-Identifikationsnummer und des Unterscheidungsmerkmals in die Zentralen Stammdaten möglich. Dafür benötigen Sie die Version 15.6 von DATEV DMS / Dokumentenablage (Service-Release vom 23.01.2025). Installieren Sie diese Version daher unbedingt vor dem Abruf der Mitteilungen zur Wirtschafts-Identifikationsnummer. Wenn Sie DATEVasp oder DATEV-SmartIT nutzen, wird diese Version ab Verfügbarkeit automatisch für Sie installiert. Die Mitteilungen zur Wirtschafts-Identifikationsnummer vom 02.12.2024 werden nochmals bereitgestellt. Wenn Sie die Mitteilungen vom 02.12.2024 bereits abgerufen und abgelegt haben, gehen Sie wie folgt vor: 1. Führen Sie den Abruf im DATEV Dokumentenkorb bzw. Kommunikation Finanzverwaltung unter Berücksichtigung unserer empfohlenen Vorgehensweise durch (siehe Dokument 1037835). 2. Legen Sie die Mitteilungen vom 02.12.2024 erneut ab. 3. In DATEV DMS / Dokumentenablage können Sie diese anschließend löschen. In Kommunikation Finanzverwaltung erscheinen diese Mitteilungen doppelt. Eine Löschung ist hier aktuell nicht möglich. Beachten Sie beim Abruf über den DATEV Dokumentenkorb in jedem Fall, dass die abgerufenen Bescheide/Dokumente immer erst vollständig abgelegt werden müssen. Führen Sie erst danach einen neuen Abruf durch. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle abgerufenen Bescheide/Dokumente korrekt bei der Finanzverwaltung bestätigt werden. Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten Sollten sich noch kurzfristige Änderungen für den Abruf ergeben, veröffentlichen wir diese im DATEV Hilfe-Center im Dokument 1037835. Wenn Sie Fragen zum Thema haben, senden Sie uns bitte einen Servicekontakt mit dem Stichwort „Wirtschafts-Identifikationsnummer“.
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