Da ich die Beiträge spontan nicht wiedergefunden hab (mit freundlicher Unterstützung von Gemini): in der datev-community.de beschreibt ein nutzer, wie er es schafft datev "meine Steuern" auch für die gesonderte und einheitliche nutzbar zu machen. In der DATEV-Community wird die Erweiterung von DATEV Meine Steuern auf die gesonderte und einheitliche Feststellung (GuE) seit Längerem als Wunsch diskutiert, da eine offizielle Lösung seitens DATEV noch aussteht. Nutzer haben in diesem Thread (Titel: "Meine Steuern auch für gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung") verschiedene Workarounds beschrieben, um die Funktion dennoch für die Beleganlieferung von Grundstücksgemeinschaften zu nutzen. Die gängigsten beschriebenen Methoden sind: 1. Verwendung des Kontos eines Gesellschafters (Initialer Workaround) Der ursprüngliche Ideengeber (Alexander_Herrmann) beschrieb die Vorgehensweise, dass die Kanzlei missbräuchlich den "Meine Steuern"-Bestand eines einzelnen Gesellschafters nutzt, um die Belege der Grundstücksgemeinschaft dort hochzuladen und zu sammeln. Vorteil: Der Mandant kann die Belege digital hochladen. Nachteil: Es kann keine automatische Verknüpfung der Belege mit dem GuE-Bestand in DATEV hergestellt werden. 2. Nutzung einer separaten Registrierung für die GbR (Erweiterter Workaround) Der Nutzer @blum und später @o_staloch beschrieben eine strukturiertere Methode, bei der die GbR/Grundstücksgemeinschaft als separater Mandant in "Meine Steuern" registriert wird. Die Schritte dafür sind: Die Kanzlei registriert die Mandantennummer der GbR (oder Grundstücksgemeinschaft) zusätzlich in DATEV "Meine Steuern" (ohne Rechte zur direkten Belegpflege). Über die Rechteverwaltung Online werden dem Zugangsmedium des Mandanten (z. B. dem SmartLogin des Hauptgesellschafters) die Rechte für diesen zweiten "Meine Steuern"-Bestand erteilt. Der Mandant hat beim Starten von "Meine Steuern" die Auswahlmöglichkeit zwischen seinem privaten Einkommensteuer-Bestand und dem separaten Bestand der GuE-Gemeinschaft, um die Belege für die Vermietung und Verpachtung (VuV) hochzuladen. Vorteil: Eine zentrale und separate Sammelstelle für die GuE-Belege in der gewohnten "Meine Steuern"-Umgebung. Nachteil: Auch bei diesem Workaround ist die automatische Verknüpfung der Belege in der Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung (Programm GuE) nicht möglich. Die Belege müssen manuell in das Dokumentenmanagement-System (DMS) oder auf das Kanzlei-Netzwerk heruntergeladen werden.
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