Gegen Frage. würde der AG die Kleidung beschaffen und die Rechnung auf ihn ausgestellt werden stünde St- und SV Pflicht nicht zur Debatte. Warum sollte es in Ihrem Fall dann anders sein? Aus den Bezeichnungen auf den eingereichten Belegen lässt sich jedoch erkennen, dass die Hosen und Schuhe für den betrieblichen Einsatz bzw. zur Nutzung im Praxisbetrieb angeschafft wurden. Da habe ich noch ein Fragezeichen zu. Kaufen die AN die Kleidung alle beim gleichen Lieferanten (Annahme Engelbert & Strauß) oder ist das einzige gemeinsame Kriterium, dass die Kleidung z.B. weiß ist? Anwaltskanzlei schreibt den Herren vor "hellblaues Hemd, hell braune Schuhe, Bügelfaltenhose in dunkelblau, farblich abgestimmter Gürtel." Damit würden die Teile nicht zu Berufsbekleidung werden. Schwieriger Fall. Über wieviel reden wir denn? Im Zweifel als Easter EGG für die nächste SV Prüfung einbauen?
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